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Amtsärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt

Legasthenie Dyskalkulie

Sie können in Ihrer Steuererklärung medizinische Behandlungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen oder eine amtsärztliche Bescheinigung benötigen Sie, wenn es sich um eine der folgenden Maßnahmen handelt.

Wir prüfen die Notwendigkeit der medizinischen Maßnahme oder der Kurbehandlung. Falls die Prüfung positv ausfällt, bestätigen wir die Notwendigkeit.  

Wichtig! Sie müssen die amtsärztliche Bescheinigung vor Beginn der Behandlung oder der Kur beantragen! 

Gesetzliche Grundlage sind das Sozialgesetzbuch V (Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, mehr Informationen finden Sie hier)

und  

Einkommenssteuerdurchführungsverordnung (weitere Informationen finden Sie hier).

 

Sofern Sie Ihren Erst- oder Zweitwohnsitz in Pforzheim oder im Enzkreis haben, sind wir für Sie örtlich zuständig. 

Der Antrag erfolgt schriftlich, ein persönliches Erscheinen zur amtsärztlichen Untersuchung ist in der Regel nicht erforderlich. Folgende Unterlagen werden benötigt: 

  • ärztliche Bescheinigung mit Diagnose und Begründung der medizinischen Behandlung bzw. mit Diagnose und Bestätigung der Kurnotwendigkeit nach zeitnah erfolglos durchgeführten und ausgeschöpften ambulanten Therapiemaßnahmen  

  • Adresse der Kureinrichtung mit Unterlagen zu den Behandlungsindikationen  

Für die Bestätigung erheben wir Gebühren. Aktuell (Stand Juni 2018) betragen diese Gebühren 27€.