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Ökokonto Naturschutzrecht

Unsere Naturschutzbehörde führt ein öffentlich einsehbares Verzeichnis über privat durchgeführte Ökokontomaßnahmen nach dem Naturschutzrecht. Dieses Verzeichnis greift auf elektronische Kartengrundlagen zurück, die von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg gepflegt werden. Sie können über dieses Verzeichnis einsehen, auf welchen Grundstücken Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden oder durchgeführt worden sind. Ferner können Sie sich über den Stand der Umsetzung informieren. Die Einsehbarkeit besteht für alle Maßahmen, die seit dem 01.04.2011 zugelassen worden sind. Ausgenommen sind Ökokontomaßnahmen, die Städte und Gemeinden aufgrund der kommunalen Bauleitplanung ausführen.

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