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Geschwindigkeitskontrollen

Geschwindigkeitskontrollen beim Enzkreis

Geschwindigkeitskontrollen gehören zu den von den Autofahrern ungeliebten Standardmaßnahmen der Verkehrsüberwachung, denen zur Aufrechterhaltung der Verkehrsicherheit und Verbesserung der Verkehrsdisziplin entscheidende Bedeutung zukommt. Sie dienen zum einen der Gefahrenabwehr im weiteren Sinne und haben insoweit präventiven Charakter, zum anderen enthalten sie aber auch ein repressives Moment, indem festgestellte Verkehrsverstöße erfasst, verfolgt und geahndet werden.

Autofahrer und deren Interessenverbände werfen den Verkehrsbehörden immer wieder vor, sie würden keineswegs, wie vorgeschrieben, ausschließlich aus Gründen der Verkehrssicherheit, sondern allzu oft und gezielt nur dort kontrollieren, wo Verkehr und Rubel rollen. Da ist die Rede vom „gnadenlosen Abkassieren“, von „moderner Wegelagerei“ und üblem „Raubrittertum“. Um der dadurch zum Ausdruck kommenden Verärgerung der Autofahrer den Wind aus den Segeln zu nehmen, ist es notwendig, amtliche Geschwindigkeitskontrollen nur dort durchzuführen, wo sie im Interesse der Verkehrssicherheit nachvollziehbar zu begründen sind.

Das Verkehrsamt des Enzkreises, das seit 1. April 1994 eigene Geschwindigkeitskontrollen durchführt, hält sich uneingeschränkt an die hierfür erlassenen Richtlinien des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, die auch für polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen gelten.

Die Richtlinien des Verkehrsministeriums schreiben vor, dass 

  • die Wahl der Standorte für Geschwindigkeitskontrollen nicht an fiskalischen Interessen, sondern ausschließlich an den Erfordernissen der Verkehrssicherheit und der Verkehrsdisziplin auszurichten ist; 
  • zur Vermeidung von Doppelmessungen in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang die Festlegung von Kontrollstellen und Messzeiten zuvor mit dem örtlich zuständigen Verkehrsdienst der Polizei abzustimmen ist; 
  • Geschwindigkeitskontrollen sich insbesondere auf Unfallschwerpunkte und für Fußgänger besonders gefährliche Straßenabschnitte konzentrieren müssen, etwa bei Schulen, Kindergärten und Altenheimen, in verkehrsberuhigten Bereichen und in geschwindigkeitsbeschränkten Zonen; 
  • amtliche Geschwindigkeitskontrollen wegen ihres hoheitlichen Charakters weder auf Private übertragen noch von diesen wahrgenommen werden dürfen. 

Im Rahmen ihrer Verfolgungs- und Ahndungskompetenz dürfen sich die Verkehrsbehörden jedoch zur Feststellung und Dokumentierung von Ordnungswidrigkeiten der personellen und technischen Hilfe Privater bedienen, wenn und soweit dabei der hoheitliche Charakter der Kontrollen gewährleistet bleibt. Das bedeutet, dass Geschwindigkeitskontrollen stets von der  Verkehrsbehörde angeordnet und unter ihrer Leitung und Verantwortung durchgeführt werden müssen.

Auf der Grundlage der ministeriellen Ermächtigung hat das Verkehrsamt des Enzkreises für die Durchführung der Kontrollen eine weithin beachtete neue Form der Zusammenarbeit mit einem renommierten privaten Dienstleistungsunternehmen entwickelt, nach der inzwischen mehr als 20 weitere Verkehrsbehörden mit dem Privatunternehmen zusammenarbeiten.

Wie die Ergebnisse eingehender Untersuchungen zeigen, haben regelmäßige Geschwindigkeits- (und Rotlicht)kontrollen geschwindigkeitsdämpfende Wirkung, durch die sich sowohl die Unfallbelastung (Anzahl der Verkehrsunfälle bezogen auf 1.000 Einwohner) als auch die Unfallkostenrate deutlich senken lassen. Der Rückgang der Unfallkosten kann bis zu einer Größenordnung von etwa 20 bis 25 Prozent (allein) auf Geschwindigkeitsmessungen zurückgeführt werden. Gradmesser und Indiz des Erfolges einer konsequenten Verkehrsüberwachung sind nicht alljährlich steigende Einnahmen der Bußgeldstellen, sondern der spürbare Rückgang punktebewehrter, unfallrelevanter Verkehrsverstöße. Daher sind Geschwindigkeits- und Rotlichtkontrollen nach übereinstimmender Erfahrung von Polizei und Verkehrsbehörden nur als dauerhafter Prozess sinnvoll. Wird nicht (mehr) überwacht und entfällt damit die permanente Sanktionsandrohung, gehen auch die positiven Dämpfungseffekte und Sicherheitsgewinne wieder verloren. Die Kontrollen müssen zudem flankiert werden durch eine umfassende integrative Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel, eine möglichst hohe Akzeptanz der Kontrollen zu erreichen.

Neben den genannten Überwachungs- und Aufklärungsmaßnahmen bleiben aber auch weiterhin die bewährten baulichen und verkehrsregelnden Maßnahmen unerlässlich.

Aufgrund dieser Vorgehensweise werden amtliche Geschwindigkeitskontrollen im Enzkreis von sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern ausdrücklich gewünscht und von den Verkehrsteilnehmern in aller Regel gut geheißen. Dementsprechend hoch ist auch die sogenannte „Aufklärungsquote“, die bei ca. 97 Prozent liegt.