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Biotopschutz

Bestimmte Biotope sind nach Bundes- oder Landesrecht geschützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einersonstigen erheblichen Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützen Biotops führen, sind verboten. Wir können von diesem Verbot unter bestimmten Voraussetzugen Ausnahmen zulassen oder eine Befreiung aussprechen.

Ausnahmen

Ausnahmen vom Biotopschutz sind möglich, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Dies ist mit uns einvernehmlich abzustimmen.

Befreiung

Die Hürden für eine Befreiung sind hoch; sie wird daher sehr selten in Frage kommen. Folgende Möglichkeiten sind denkbar:
  • Die schädigende Handlung muss entweder aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses erforderlich sein oder
  • die Durchführung des Naturschutzrechtes müsste im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen; dabei müsste die Abweichung auch mit Naturschutzbelangen vereinbar sein.

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