Fahreignungsregister - Auskunft beantragen
Führerschein Online
Stellen Sie Anträge rund um den Führerschein direkt online. Selbstverständlich können Sie auch den Bearbeitungsstand Ihres Antrages prüfen.
Terminvereinbarung Online
Fahrerlaubnisbehörde
Fahrerlaubnisbehörde
Bitte beachten Sie
- Die Führerscheinstelle des Landratsamt Enzkreis hat ab Montag 02. November 2020 für den persönlichen Kundenkontakt nur mit vorherige Terminvereinbarung geöffnet. Bitte beachten Sie: eine persönliche Vorsprache kann nur erfolgen, wenn Sie symptomfrei sind und einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Um Ihre Wartezeit zu verkürzen und um größere Menschenansammlungen zu verhindern, empfehlen wir Ihnen Termine über unseren Online-Service unter http://www.enzkreis.de/Serviceportal/Online-Service/ zu buchen.
- Die neue Anschrift der Fahrerlaubnisbehörde : Am Mühlkanal 3a in 75172 Pforzheim.
- Die Begleichung von Gebühren bei dieser Dienststelle ist lediglich mit EC-Karte möglich.
Allgemeine Informationen
Im Fahreignungsregister werden gespeichert, sofern rechtskräftig:
- Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab EUR 60,00 oder mit Fahrverbot
- Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
- Fahrverbote
- Fahrerlaubnisentziehungen
- Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.
von:
- Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
- Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 Euro oder einem Fahrverbot ahnden
- Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden.
Verwarnungsgelder bis EUR 55 werden nicht gespeichert.
Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1-3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung).
Verfahrensablauf
- Online:
- Gehen Sie auf das Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes und folgen Sie den Anweisungen
- halten Sie Ihren Personalausweis (mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und die AusweisApp bereit
- Sie erhalten die Auskunft dann in den meisten Fällen online angezeigt und können sie als PDF-Dokument speichern und ausdrucken.
- Per Post:
- Sie können den Vordruck herunterladen, ausdrucken und ausfüllen
- Dann müssen Sie Ihre Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen oder
- dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen.
- Senden Sie den (ausgefüllten) Antrag und die erforderlichen Unterlagen ans Kraftfahrt-Bundesamt
- Sie erhalten die Auskunft dann per Post
- vor Ort im KBA:
- Halten Sie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass bereit. Sie erhalten die schriftliche Auskunft dann direkt vor Ort
Erforderliche Unterlagen
- Online: neuer Personalausweis oder Aufenthaltstitel (jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp
- Antrag per Post: Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift)
- vor Ort: Ihren Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
keine
Frist/Dauer
keine
Kosten
keine
Wer ist zuständig?
24944 Flensburg
Telefon 0461 316-0
Telefax 0461 316-1495
Telefax 0461 316-1650
Webseite »
75172 Pforzheim
E-Mail schreiben »
Kontaktformular »
Telefon 07231 308-6831
Erreichbar:
MO-FR: 8:00 - 12:00 Uhr
Telefax 07231 308-9841
Am Mühlkanal 3a
75172 Pforzheim
Telefon 07231 308-6831
Telefax 07231 308-9841
E-Mail schreiben »
Kontaktformular »
Raum 004
Am Mühlkanal 3a
75172 Pforzheim
Telefon 07231 308-6831
Telefax 07231 308-9841
E-Mail schreiben »
Kontaktformular »
Raum 004
Am Mühlkanal 3a
75172 Pforzheim
Telefon 07231 308-6831
Telefax 07231 308-9841
E-Mail schreiben »
Kontaktformular »
Raum 004
Am Mühlkanal 3a
75172 Pforzheim
Telefon 07231 308-6831
Telefax 07231 308-9841
E-Mail schreiben »
Kontaktformular »
Raum 004
75172 Pforzheim
Telefon 07231 308-9507
Telefax 07231 308-9650
E-Mail schreiben »
Kontaktformular »
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesverkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.08.2018 freigegeben.