Wertstoffentsorgung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Grüne Tonne:
Die Altstoffe werden vierwöchentlich im System „flach“ und „rund“ mit 240 Liter fassenden grünen Tonnen abgeholt. Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe stehen auch Behälter in den Größen 660 und 1100 Liter für „flach“ zur Verfügung. Zur Altstofffraktion „flach“ gehören Papier, Kartonagen, Kunststofffolien und Styropor. Alle übrigen Altstoffe wie zum Beispiel Glasflaschen, Konservengläser, Dosen, Kunststoffbecher und – flaschen, Verbundverpackungen von Milch und Saft sowie alle Arten von Metallverpackungen gehören in die Grüne Tonne zu „rund“. Einen Werktag nach der Abholung von „flach“ wird die Abfallfraktion „rund“ geleert. Die Abfälle müssen lose in die Tonnen eingefüllt werden und dürfen nicht in Kunststofftüten verpackt sein.
Weitere Informationen zur Grünen Tonne sowie zu den Leerungsterminen erhalten Sie auf der Entsorgungsplattform des Enzkreises.
Recyclinghöfe:
Elf Recyclinghöfe stehen allen Haushalten und Kleingewerbetreibenden im Enzkreis zur Verfügung. Sie sind Sammelplätze für die unterschiedlichsten Arten von Altstoffen und Sperrmüll. Alle Recyclinghöfe sind während der Öffnungszeiten mit Personal besetzt. Die angelieferten Altstoffe und der Sperrmüll müssen von den Anlieferern selbst in die bereitstehenden Container eingefüllt werden. Das Personal ist bei Bedarf mit Rat und Tat behilflich. Weitere Informationen und die Öffnungszeiten gibt es ebenfalls auf unserer Entsorgungsplattform.
Abholung von Elektrogroßgeräten, Bildschirmen und Fernsehern:
Gegen Erstattung der Transportkosten werden die Geräte an 11 Sammelterminen im Jahr direkt am Grundstück abgeholt. Zur Anmeldung liegen in den Rathäusern entsprechende Entsorgungsschecks aus. Elektrogroßgeräte sind Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte, Wäschetrockner, Spülmaschinen sowie Herde und Backöfen. Weitere Informationen und Termine können Sie der Entsorgungsplattform des Enzkreises entnehmen.
Kosten
Grüne Tonne: gebührenfrei
Recyclinghöfe: Sperrmüll, Altholz, Styropor, mineralischer Bauschutt und Fenster sind gebührenpflichtig, alle anderen Altstoffe sind gebührenfrei.
Abholung von Elektrogroßgeräten, Bildschirmen und Fernsehern: Die Gebühr muss bei der Anmeldung auf den Rathäusern in bar entrichtet werden.
Informationen zu den aktuellen Gebühren finden Sie auf unserer Entsorgungsplattform.