Rebflächen - Umstrukturierung und Umstellung
Hinweis
Für das Antragsjahr 2021 (Durchführungsjahr 2021) muss der Antrag auf Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen bis spätestens 31. Dezember 2020 (Ausschlussfrist) vorliegen.
Bei Fragen können Sie sich gern wenden an:
Frau Altinger: 07231/308-1835 / E-Mail
Frau Will: 07231/308-1826 / E-Mail