Eingliederungszuschuss beantragen
Allgemeine Informationen
Stellen Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen ein, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Eingliederungszuschuss als Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten.
Für folgende Personengruppen können Sie den Eingliederungszuschuss beantragen:
- Personen, die wegen Vermittlungshemmnissen schlechtere Chancen haben, eine neue Arbeit zu finden als ihre Mitbewerberinnen und Mitbewerber.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu Beginn ihrer Tätigkeit noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen können.
Höhe und Dauer der Förderung hängen davon ab,
- in welchem Umfang die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer weniger leisten kann (bezogen auf den zu besetzenden Arbeitsplatz) und
- welche besonderen Eingliederungserfordernissen vorliegen
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Eingliederungszuschuss sind:
- Einstellung einer Person mit Vermittlungshemmnissen, die zu Beginn noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann
- Beginn eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses
- Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer darf in den letzten vier Jahren nicht versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt gewesen sein.
Verfahrensablauf
Frist/Dauer
Kosten
Allgemeine Informationen
- Arbeitgeber können Zuschüsse zu den Lohnkosten erhalten, wenn sie arbeitsuchende Menschen einstellen, die eine längere Einarbeitungszeit benötigen
- Der Zuschuss soll die anfänglich geringere Arbeitsleistung der neuen Arbeitskraft ausgleichen
- Höhe und Dauer sind abhängig vom Einzelfall, maximal 12 Monate und 50 Prozent des Arbeitslohns
Voraussetzungen
- Sie beschäftigen eine schwer in den Arbeitsmarkt zu vermittelnde Person
- Bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ist anfänglich eine geringere Leistung als üblich zu erwarten
- Der finanzielle Ausgleich durch den Eingliederungszuschuss ist notwendig, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer dauerhaft beruflich einzugliedern.
Verfahrensablauf
Sie können den Eingliederungszuschuss elektronisch oder schriftlich per Post beantragen.
Wenn Sie den Antrag per Post einreichen möchten:
- Setzen Sie sich mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Verbindung. Von dort erhalten Sie die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Hinweise zum Antragsverfahren. Wenn Sie bisher noch keinen persönlichen Ansprechpartner haben, wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20.
Wenn Sie den Antrag elektronisch einreichen möchten:
- Um die elektronische Antragstellung nutzen zu können, müssen Sie bei der Agentur für Arbeit als Unternehmen registriert sein
- Gehen Sie auf die Internetseite „eServices“ der Bundesagentur für Arbeit und folgen Sie den Anweisungen
- Der Antrag wird durch die Agentur für Arbeit online zum Ausfüllen bereitgestellt
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen online oder nachträglich per Post ein
- Sie bekommen dann per Post einen Bescheid von der Agentur für Arbeit
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Fragebogen zur Prüfung der Fördervoraussetzungen für die Gewährung eines Eingliederungszuschusses
- Kopie des Arbeitsvertrages
Frist/Dauer
Vor der Einstellung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers
Sonstiges
Kostenlose Arbeitgeber-Hotline: 0800 4 5555 20 (Mo-Do 8-20 Uhr)