Betretungsrecht und Freizeitgestaltung
Ihr Recht auf den Naturgenuss
Selbstverständlich verursachen Sie dabei keine Schäden (z.B. auf Anwesen mit landwirtschaftlichen Kulturen).
Offizielle Hinweisschilder geben Ihnen zusätzliche Informationen, zum Beispiel über Schutzgebiete. Sie erleichtern Ihnen aber auch die Orientierung und den Umgang mit der kostbaren Natur.
Ausnahmen
Zun Betretungsrecht gehört nicht das unerlaubte Zelten sowie das Fahren und Abstellen von motorgetriebenen Fahrzeugen oder Anhängern
Für den Wald und die Gewässer gelten Sonderregelungen.