Zahlungsansprüche
Für die Fördermaßnahme Einheitliche Betriebsprämie (EBP) sind Zahlungsansprüche (ZA) Grundlage. Unabhängig der beantragten Betriebsfläche kann maximal nur so viel EBP gewährt werden, wie die Betriebsfläche förderfähig ist und wie ZA vorhanden sind. ZA werden auf Basis der Flurstücksdaten 2005 zugewiesen und könnnen sich also durch rückwirkende Umsetzung aktueller Kontrollergebnisse (Flächenkorrektur) oder Einzug ungenutzter ZA (d. h. für zwei aufeinander folgende Jahre) noch verändern.
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