Waffen: Europäischer Feuerwaffenpass beantragen/ändern
Allgemeine Informationen
Norwegen und Schweiz Waffen mitnehmen wollen – beispielsweise um an einem Schießwettbewerb teilzunehmen – benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich und in den Feuerwaffenpass einzutragen. Sie sollten sich daher vor Antritt der Reise über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat) erkundigen.
Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
steht Ihnen das Antragsformular auch elektronisch zum Download zur Verfügung.
Erforderliche Unterlagen
- Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die mitgeführt werden soll
- Lichtbild
Frist / Dauer
Kosten
Zuständige Stelle
Kreispolizeibehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Rechtsgrundlage
§ 33 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) (Geltungsdauer)