Sprungziele
Picasa © 489612166
Inhalt

Fragen und Antworten zur Situation der vor dem Krieg in der Ukraine geflüchteten Menschen

Basisinformationen auf Ukrainisch

...stellt die Bundesregierung auf einer eigenen Webseite (die auch auf Deutsch und Englisch abzurufen ist) zusammen: www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

Wie viele Menschen sind auf der Flucht und wie viele werden nach Deutschland kommen?

Bislang sind etwa 6,7 Millionen Menschen aus der Ukraine geflüchtet, die meisten von ihnen nach Polen. Ein Teil von ihnen bleibt voraussichtlich in den direkten Nachbarländern. Die Vereinten Nationen erwarten bis zu 8 Millionen ukrainische Flüchtlinge, die in den Grenzen der Europäischen Union Schutz suchen werden. In Deutschland sind mehr als eine Million Flüchtlinge registriert worden.

Wie viele Menschen sind im Enzkreis angekommen?

Insgesamt sind bislang rund 1.800 Menschen im Enzkreis gemeldet worden, davon sind die meisten privat untergebracht. Der Enzkreis hat aktuell 165 Personen in der vorläufigen, die Städte und Gemeinden weitere ca. 150 in der Anschluss-Unterbringung.

Wo sollen sich geflüchtete Menschen aus der Ukraine melden?

Geflüchtete, die privat untergebracht sind, müssen sich zunächst beim Einwohnermeldeamt melden. Von dort erhält die Ausländerbehörde im Landratsamt automatisch Mitteilung. Die Registrierung ist wichtig, weil daran auch die Kostenerstattung durch das Land geknüpft sind.

Für die Anmeldung wird ein Dokument benötigt, das in lateinischen Buchstaben ausgefertigt ist. Pässe und Ausweise, die ausschließlich kyrillischer Schrift ausgefertigt sind, müssen zunächst von einer/einem vereidigten Übersetzer/in oder Dolmetscher/in übersetzt werden. Eine Liste (bundesweit) mit Suchfunktion findet sich hier.

Wer in privater Initiative geflüchtete Menschen in den Enzkreis geholt hat oder holen möchte, aber keine Unterkunft für sie hat, sollte sich mit ihnen in der LEA (Landeserstaufnahmeeinrichtung) in Karlsruhe oder Heidelberg melden: Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe, Telefon 0721 824829333; Ankunftszentrum Patrick-Henry-Village, Grasweg, 69124 Heidelberg.

Das Justizministerium hat eine Hotline für Flüchtende aus der Ukraine eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und unter der Nummer 0800 70 22 500 erreichbar. Mehr dazu unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/hotline-fuer-fluechtende-aus-der-ukraine/

Braucht man für die Einreise ein Visum?

Nein. Für Ukrainerinnen und Ukrainer bestand und besteht keine Visums-Pflicht. Sie können mit einem biometrischen Pass einreisen und sich bisher schon bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten. Im Anschluss ist nun die Verlängerung des Touristen-Aufenthalts bis zu weiteren 90 Tagen möglich.

Für die Arbeitsaufnahme bestand eine Visums-Pflicht. Wenn das Visum abläuft oder bereits abgelaufen ist, müssen sich die Betroffenen mit der Ausländerbehörde im Landratsamt in Verbindung setzen, damit eine rechtssichere Lösung gefunden werden kann.


Welchen rechtlichen Status haben Menschen aus der Ukraine? Müssen sie einen Asylantrag stellen?

Ein Asylantrag ist nicht erforderlich, da die Europäische Union beschlossen hat, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ein Aufnahmeverfahren nach der EU-Richtlinie über den vorübergehenden Schutz umzusetzen. Damit erfolgt die Aufnahme in Deutschland nach § 24 AufenthG (Aufenthaltsgesetz), Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen.

Asylanträge sind dennoch möglich und können jederzeit bei den zuständigen Behörden gestellt werden – das Asylverfahren ruht allerdings während der Zeit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG.

Ein vereinfachter Antrag zur Registrierung als Flüchtling ist hier abrufbar.

Wie werden Menschen aus der Ukraine registriert?

Die Registrierung erfolgt in der Landeserstaufnahmeeinrichtung LEA oder bei der Ausländerbehörde (Landratsamt). Sie ist wichtig, damit die Personen dem Regierungspräsidium gemeldet werden und ein Aufenthaltstitel nach § 24 AufentG erstellt werden kann.

Die Registrierung umfasst die erkennungsdienstliche Erfassung (Fingerabrücke, biometrisches Bild). Über die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bekommt die Ausländerbehörde eine automatisierte Nachricht über die Anmeldung und lädt die Personen zur Registrierung und zur Beantragung des Aufenthaltstitels ein.

Welche Leistungen bekommen die Menschen?

Geflüchtete aus der Ukraine sind mit Äußerung eines Schutzgesuchs (Bitte um Unterkunft, Verpflegung, medizinische Versorgung) berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten.

Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, sind ebenfalls berechtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten.

Zuständig für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist das Amt für Migration und Flüchtlinge des Landratsamtes Enzkreis.

Personen, die privat untergebracht sind, sollen sich beim Einwohnermeldeamt registrieren, einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (auch in ukrainischer Sprache verfügbar) ausfüllen und sich über ukraine-leistungen@enzkreis.de unter Angabe der Personalien der Geflüchtete melden. Der Antrag auf Leistungen mit Passkopien und Meldebescheinigung soll an das Amt für Migration und Flüchtlinge gesendet werden.

Nach Erhalt der Unterlagen wird die Leistungsabteilung umgehend Kontakt aufnehmen und ggfs. einen Termin vergeben, damit Behandlungsscheine ausgegeben und finanzielle Leistungen ausgezahlt werden können.

Wie ist die Gesundheitsversorgung geregelt?

Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragt, erhält Behandlungsscheine. Damit können Ärzte aufgesucht werden.

Nach dem Rechtskreis-Wechsel erhalten aus der Ukraine Geflüchtete Leistungen nach SGB II (Hartz IV). Sie versichern sich dann selbst bei einer Krankenkasse ihrer Wahl.

Geflüchtete können in jedem Fall auch in den Landeserstaufnahmestellen (LEA) Sachleistungen in Form von Unterkunft und Verpflegung sowie medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Akute gesundheitliche Notfälle werden immer im Krankenhaus behandelt und dort nicht abgelehnt.

In den Sammelunterkünften kümmern sich verschiedene niedergelassene Ärztinnen und Ärzte um die Geflüchteten.


Wie sieht es mit der Corona-Schutzimpfung aus?

In der Ukraine liegt die Impfquote sehr niedrig: Lediglich 35 Prozent sind zweimal geimpft, geboostert sogar nur 1,7 Prozent. Deshalb sollen Menschen, die aus der Ukraine in den Enzkreis kommen, so schnell wie möglich ein Impfangebot erhalten. Auch in den Erstaufnahmestellen wird ihnen eine Impfung angeboten. Eine Impf-Pflicht besteht für sie jedoch nicht.

Informationen zur Coronaimpfung auf Ukrainisch stehen auf www.enzkreis.de/coronaimpfung: Про корону.

Da die Impfung generell kostenlos ist, benötigen die Menschen aus der Ukraine dafür auch keine Krankenversicherung.

Wie ist die Verständigung? Gibt es Dolmetscherdienste?

70 Prozent der Bevölkerung in der Ukraine geben Ukrainisch als ihre Muttersprache an; allerdings sprechen die meisten Menschen auch Russisch, das bis 1991 ebenfalls Amtssprache war. Da beide Sprachen zudem eng verwandt sind, kann Russisch bei der Verständigung eine Brücke sein.

Wer selbst Ukrainisch spricht und bei Übersetzungen helfen möchte, kann sich direkt melden bei den Integrationsbeauftragten im Landratsamt: Katja.Kraft@enzkreis.de, Tel. 07231 308-9717 und Isabel.Hansen@enzkreis.de, 07231 308-9536.

Wieviele Menschen aus der Ukraine lebten zuvor in der Region?

Vor Ausbruch des Krieges waren im Enzkreis 135 Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit gemeldet, in Pforzheim 280. In ganz Deutschland lebten am 31.12.2021 etwa 155.000 Ukrainerinnen und Ukrainer, davon 17.200 in Baden-Württemberg.

Wie werden die Menschen untergebracht? Gibt es genügend Plätze?

Für alle Geflüchteten, die nicht privat, sondern in einer öffentlichen Aufnahmestelle untergebracht werden, soll in Baden-Württemberg zunächst das dreistufige Aufnahmeverfahren beibehalten werden. Somit sind die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) die erste Anlaufstelle für diejenigen, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen.

Von der LEA werden die Menschen auf die Stadt- und Landkreise verteilt (sogenannte Vorläufige Unterbringung, die VU) und später auf die Gemeinden im Rahmen der Anschlussunterbringung (AU).

Der Enzkreis hält an mehreren Standorten Unterkunftsmöglichkeiten vor, unter anderem in Hallen in Mühlacker (Berufsschule, Mühlacker-Lienzingen und in Straubenhardt-Schwann (Hallen) sowie in Kieselbronn (Wohnsiedlung Reible); eine weitere Unterkunft in Niefern-Öschelbronn (Klinikgebäude) wird demnächst bezugsfertig.

Werden Wohnungen oder Häuser gesucht?

Ja. Privatpersonen können überlegen, ob sie Geflüchtete bei sich aufnehmen wollen. Dies ist besonders dann hilfreich, wenn eine längerfristige Unterbringung möglich ist.

Wer eine Wohnung oder ein Objekt für die vorläufige oder vor allem die Anschlussunterbringung anbieten möchte, wird gebeten, sich per E-Mail an ukraine-unterbringung@enzkreis.de beim Landratsamt zu melden.

Bekomme ich Miete, wenn ich eine Wohnung anbiete?

Ja. Miete für Privatwohnungen kann über das Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden. Über die Miethöhe lässt sich pauschal nichts sagen, sie hängt beispielsweise von der Familiengröße ab. Ein Merkblatt dazu finden Sie hier.

Wie lange werden die Menschen bleiben?

Dazu lässt sich derzeit keinerlei Vorhersage treffen. Allerdings gehen die meisten Experten davon aus, dass eine baldige Rückkehr in die Ukraine nicht möglich sein wird.

Dürfen Ukrainerinnen und Ukrainer sofort arbeiten?

Ja.

Wer Arbeitsplätze oder Jobs anbieten möchte, kann sich an den Arbeitgeberservice im Jobcenter wenden: arbeitgeberservice@enzkreis.de

Die Agentur für Arbeit hat eine Dolmetscherhotline eingerichtet: 0911 1787915. Betriebe melden sich mit Stellenangeboten unter der Servicenummer 0800 4555520.

Wichtig: Auch für die Beschäftigung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine gelten die deutschen Gesetze, insbesondere der Mindestlohn.

Wie sieht es mit Sprach- und Integrationskursen aus?

Geflüchtete aus der Ukraine sind zur Teilnahme an einem Integrationskurs berechtigt, den sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) selbst beantragen müssen. Das Antragsformular ist auf der Internetseite des BAMF zu finden. Der Antrag ist dann zu schicken an die zuständige Regionalstelle des BAMF in Karlsruhe: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Referat 52B, Pfizerstr. 1, 76139 Karlsruhe.

Von dort gibt es einen Berechtigungsschein, mit dem die Anmeldung zu einem Sprachkurs bei der Koordinierungsstelle für Sprachkurse in Pforzheim möglich ist.

Hilfe und Information rund um Sprachkursangebote gibt es auch bei den Beraterinnen und Beratern des Integrationsmanagements.

Ehrenamtliche, die einen Sprachkurs für Geflüchtete anbieten wollen, werden vom Landratsamt mit einer Aufwandpauschale unterstützt. Informationen zu Förder-Voraussetzungen wie Teilnehmerzahl, Umfang und Zielgruppe erhalten Interessierte bei Josephin.Richtzenhain@enzkreis.de, Telefon 07231 308-9055.

Eine Sammlung mit hilfreichen Links für Materialien zum Deutschlernen finden Sie hier.

Kommen auch Kinder und Jugendliche ohne ihre Eltern?

Beim Jugendamt stellt man sich darauf ein, dass minderjährige Flüchtlinge in größerer Zahl nach Deutschland kommen werden, darunter auch unbegleitete. Wie schnell deren Eltern nachkommen werden, lässt sich nicht sagen. Kinder und Jugendliche, die nicht in Begleitung eines Sorgeberechtigten oder einer erziehungsberechtigten Person nsind, sollen beim Jugendamt gemeldet werden.

Müssen oder dürfen Kinder zur Schule?

Eine Pflicht zum Schulbesuch besteht in der Regel ab sechs Monaten nach der Einreise. Bis dahin sollen die Kinder ankommen, sich eingewöhnen und möglicherweise Traumata bewältigen. Inwieweit ein früherer Schulbesuch und/oder der Besuch einer Kita möglich ist, ist derzeit noch nicht geklärt.

Wie ist es mit mitgebrachten Haustieren?

Ein Informationsblatt ist hier abrufbar.

In Gemeinschaftsunterkünften sind Tiere nicht zugelassen.

Bezüglich des Tollwut-Gesundheitsstatus' von Heimtieren wie Hunden und Katzen sollen sich die Besitzer mit dem Vetrinäramt in Verbindung setzen: Veterinaeramt@enzkreis.de, Telefon 07231 308-9401.

Wie kann ich als Privatperson helfen?

Zahlreiche Organisationen suchen Helferinnen und Helfer für verschiedene Aufgaben. Einige stehen in einer Liste, die Sie hier finden. Wenn Sie sich bei der Betreuung engagieren möchten, wenden Sie sich am besten an die/den Flüchtlingsbeauftragten in Ihrer Gemeinde. Die Liste finden Sie hier.

Für Geldspenden wird geraten, diese an eine der geprüften Organisationen zu geben (Internet z.B. www.dzi.de/spenderberatung).

Sachspenden sammeln mehrere Hilfsorganisationen, und zwar sowohl für die Menschen in der Ukraine als auch für Geflüchtete in Deutschland. Eine Liste dieser Organisationen finden Sie hier.

Gibt es Sammelstellen für Hilfsgüter? Gibt es ein Spendenkonto?

Einige Organisationen sammeln gezielt Material für den Bevölkerungsschutz oder Gegenstände des täglichen Bedarfs. Eine Liste dieser Organisationen finden Sie hier.

Der Verein miteinanderleben sammelt Möbel, Geschirr und andere Gegenstände, die der Einrichtung von Wohnungen für geflüchtete Menschen dienen: https://mlkauf.de/ukraine-hilfe/

Für Geldspenden verweist das Landratsamt an zuverlässige Organisationen, z.B. die vom ZDF veröffentlichten: https://www.zdf.de/service-und-hilfe/spendenaufruf-fuer-ukraine-100.html

An wen können sich Geflüchtete aus der Ukraine wenden?

An die Integrationsmanager/innen der Enzkreisgemeinden. Sie sind für die Sozialberatung zuständig und helfen auch beim Ausfüllen der Anträge. 

Das Justizministerium hat eine Hotline für Flüchtende aus der Ukraine eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt und unter der Nummer 0800 70 22 500 erreichbar. Mehr dazu unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/hotline-fuer-fluechtende-aus-der-ukraine/

Traumatisierte und psychisch belastete Betroffene wenden sich an das Psychosoziale Zentrum Nordbaden bzw. an die Opfer- und Trauma-Ambulanz Karlsruhe Baden. Diese sind unter der Sonder-Rufnummer 0721 66985770 (Sprechzeiten: 11 bis 15 Uhr) oder per Mail an ota@bios-bw.de zu erreichen. 

Gruppentherapeutische Angebote für Flüchtlinge aus der Ukraine sind noch für März 2022 geplant, zunächst in Karlsruhe und dann gegebenenfalls in Pforzheim und Heidelberg.

Informationen über Hilfeangebote für geflüchtete Frauen und Kinder aus der Ukraine bei (sexueller) Gewalt gibt es unter mehreren (bundesweiten) Telefonnummern. Diese Menschen haben derzeit ein hohes Risiko, zum Opfer von Gewalt oder von Ausbeutung (nicht nur) sexueller Art zu werden.


An wen kann ich mich mit Fragen wenden? Wo finde ich weitere Informationen?

Wie ist es mit Bussen & Bahnen?

Der VPE (Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis) beteiligt sich an der humanitären Aktion, dass ukrainische Kriegsflüchtlinge kostenlos den öffentlichen Personenverkehr bis mindestens 15. Juni nutzen dürfen.

Als Fahrausweise werden „0-Euro-Tickets“ wie die der Deutschen Bahn oder ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument akzeptiert.