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Dienstleistungen

Beratung in Fragen zu Trennung und Scheidung

Wir beraten bei Trennung oder Scheidung wenn Kinder oder Jugendliche betroffen sind.

Bei Fragen zur Einigung über die Wahrnehmung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Verantwortung:

  • Wie kann man den Trennungsprozess einigermaßen kindgerecht gestalten?
  • Wie finden wir eine Einigung über den Lebensmittelpunkt unserer Kinder? 
  • Wie gestalten wir den Umgang und finden eine gute Besuchsregelung? 
  • Wie treffen wir notwendige Absprachen zur Erziehung der Kinder, ggf. auch in Kooperation mit Schule oder Kindergarten u.a.? 
  • Wie finden wir eine Einigung, die uns zermürbende Auseinandersetzungen vor Gericht erspart?

Grundlage dieses Beratungsangebots ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz § 17:

Im Falle der Trennung oder Scheidung sind Eltern unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen; dieses Konzept kann auch als Grundlage für die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge nach der Trennung oder Scheidung dienen.