Schwerbehindertenausweis verlängern
Telefonassistent
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
der Enzkreis erprobt zurzeit den Einsatz eines Telefon-Assistenten im Bereich Schwerbehindertenrecht. Das heißt, dass Sie während der Testphase anstelle der direkten Durchwahl zu Ihrer Ansprechperson auf dieser Seite lediglich die Durchwahl-Nummer 07231 308-9200 des Telefon-Assistenten finden. Bitte wählen Sie diese Nummer und geben Sie dem Telefon-Assistenten die Gelegenheit, Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterzuhelfen.
Sollte der Telefon-Assistent Ihnen keine oder keine ausreichende Auskunft zu Ihrem Anliegen geben können, besteht für Sie die Möglichkeit, sich mit einer Ansprechperson verbinden zu lassen. Hierzu befolgen Sie bitte die Anweisungen des Telefon-Assistenten bis er Ihnen die Weiterleitung an eine Ansprechperson anbietet.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung bei der Erprobung dieser neuen Technologie.
Allgemeine Informationen
Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen.
Befristete Ausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Die Geltungsdauer berechnet sich vom Monat der Ausstellung an. Auch eine Verlängerung des Ausweises ist für höchstens fünf Jahre möglich.
Bei Kindern und Jugendlichen gelten folgende Befristungen:
- unter 10 Jahre: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 10 Jahre alt wird.
- zwischen 10 und 15 Jahren: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 20 Jahre alt wird.
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Aufenthaltsgestattung bzw. Arbeitserlaubnis befristet ist, gilt der Ausweis längstens bis zum Ablauf des Monats der Befristung.
Ist keine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis erhalten.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie bei der zuständigen Stelle formlos beantragen.
Sofern Sie bereits einen Ausweis in Scheckkartenformat besitzen, erhalten Sie einen neuen Ausweis mit der jeweiligen Änderung.
Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.
Erforderliche Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- bei Ausstellung eines neues Ausweises:
- Passbild
- wenn Sie sich vertreten lassen:
- Vollmacht
- Personalausweis der vertretenden Person
Fristen
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit
Rechtsgrundlage
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- § 152 (Feststellung der Behinderung, Ausweise)
§ 6 Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) (Gültigkeitssdauer)
Freigabevermerk
23.10.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg
Voraussetzungen
Sie besitzen einen befristeten Schwerbehindertenausweis.
Zuständige Stelle
das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Kosten
keine
Hinweise
Keine