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Schwerbehindertenrecht

Wir kümmern uns um die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen, sowie um die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung und der Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche.

Hierzu gehören z.B. die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr, Freifahrt für Begleitpersonen, Steuerfreibeträge, Rundfunkgebührenbefreiung und die Ausgabe von Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr. In diesen Bereichen sind wir zuständig für die Bürger des Enzkreises und der Stadt Pforzheim.

Außerdem werden Anträge auf Parkerleichterung für besondere Gruppen von Schwerbehinderten und für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Blinde bearbeitet. Hier erstreckt sich unsere Zuständigkeit nur auf den Enzkreis.