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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sperrmüllentsorgung

Allgemeine Informationen

Sperrmüll ist sperriger Abfall ohne verwertbare Anteile, der nicht in die Hausmülltonne passt. Dazu zählen zum Beispiel Sessel, Sofas, Matratzen, Möbel, Teppiche, jedoch keine Abfälle aus Gebäuderenovierungen, Haushaltsauflösungen, Elektrogeräte oder verwertbare Altstoffe (Wertstoffe). Auch Abfälle, die im gewerblichen Bereich anfallen, zählen nicht darunter. Nach der Einsammlung gelangt der Sperrmüll in Müllverbrennungsanlagen in Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Für die Entsorgung gibt es zwei Systeme:

  • Selbstanlieferung: Die Anlieferung ist auf allen Recyclinghöfen zu den jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Es können max. 3 Kubikmeter pro Anlieferer und Woche entsorgt werden.
  • Abholung auf Abruf: An zwei feststehenden Terminen im Jahr (meist im Frühjahr und Herbst) wird der Sperrmüll gegen Gebühr nach Anmeldung am Grundstück abgeholt. Die Anmeldung muss mindestens 10 Tage vor dem Termin erfolgen. Die Höchstmenge für die Abholung beträgt 3 m³.

Ausführliche Informationen, Gebühren und Termine finden Sie auf der Entsorgungsplattform des Enzkreises.

Kosten

Eine gebührenfreie Entsorgung von Sperrmüll ist im Enzkreis nicht möglich. Am günstigsten ist die Selbstanlieferung auf den Recyclinghöfen, die bequemere aber auch teurere Möglichkeit ist die Abholung am Grundstück. Die Gebühren finden Sie auf der Entsorgungsplattform des Enzkreises.

Rechtsgrundlage