Hilfen nach dem SGB XII
Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen können, falls sie nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu decken, Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten.
Falls die Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung nicht feststeht, kann Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden. Die Hilfe zum Lebensunterhalt soll den Grundbedarf des täglichen Lebens sicherstellen. Hierzu gehören unter anderem Nahrung, Kleidung und Unterkunft.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 8:00 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr, Freitag 8:00 - 12:00 Uhr