Inhalt

Dienstleistungen

Hausmüllentsorgung

Allgemeine Informationen

Hausmüll ist nicht verwertbarer Abfall aus Haushalten und Kleingewerbe, der über die öffentliche Müllabfuhr entsorgt werden kann. Dazu zählen beispielsweise Bleistifte und andere Schreibgeräte, Radiergummis, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Glühbirnen, Windeln, Ordner, Tonerkassetten von Druckern oder Gummiartikel). Er wird über die Restmülltonnen am Grundstück eingesammelt. Nach der Einsammlung gelangt der Hausmüll in Müllverbrennungsanlagen in Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Restmülltonnen gibt es in den Größen 120, 240, 660 und 1100 Liter Liter. Die 120 und 240 Liter fassenden Tonnen sind mit einem Mikrochip ausgerüstet, mit dem die Anzahl der Leerungen gezählt wird. Nur die tatsächlich durchgeführten Leerungen werden berechnet. Alle Haushalte müssen an eine Restmülltonne angeschlossen sein (Anschluss- und Benutzungszwang). Mehrere benachbarte Haushalte können sich jedoch auch eine Restmülltonne teilen (zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern). Die 120- und 240-Liter-Restmülltonnen werden maximal 14-täglich geleert, sofern sie zur Leerung bereitgestellt sind. Die 660 und 1100 Liter fassenden Tonnen besitzen keinen Mikrochip. Die Leerungshäufigkeit muss vom Nutzer bei der Bestellung de Tonnen angegeben werden. Die Tonnen werden dann zum Beispiel regelmäßig wöchentlich oder 14-täglich geleert. 

Die Leerungstermine stehen im Abfuhrplan, der im Dezember an alle Haushalte verteilt wird oder können auf der Entsorgungsplattform des Enzkreises nachgesehen werden. Dort sind auch weitere Informationen zur Hausmüllentsorgung enthalten.

Kosten

Die Gebühren für die Restmülltonnen sind in Jahres- und Leerungsgebühren unterteilt. Die Jahresgebühren orientieren sich bei Privathaushalten an der Anzahl der Personen, bei Gewerbebetrieben an der Größe der Tonnen. Die Gebühren werden einmal jährlich Ende März bzw. Anfang April über den Müllgebührenbescheid erhoben. Die aktuellen Gebühren finden Sie ebenfalls auf der Entsorgunsplattform des Enzkreises.

Rechtsgrundlage