Inhalt

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Hornissen

Hornissen und Wespen, Umsiedlung

Ruhe bewahren!
Hornissen sind unsere größte heimische Wespenart. Sie gehören zu den sozialen Faltenwespen und ernähren sich neben pflanzlicher Kost auch von tierischem Eiweiß. Dabei erbeuten sie im Flug häufig andere Insekten- und Wespenarten und leisten somit einen wichtigen Beitrag im Gleichgewicht der Natur. Leider sind sie in vielen Regionen bereits selten geworden. Deshalb sind die Insekten eine besonders geschützte Tierart.

Hornissen sind engegen ihrem Ruf nicht agressiv. Der beste Selbstschutz ist wie so oft: Ruhe bewahren! Erkundigen Sie sich bei uns.

Wo bauen Hornissen ihre Nester?

Natürlicherweise errichten Hornissen ihre kunstvollen Bauten in Baumhöhlen am Waldrand. Dies können zum Beispiel ehemalige Spechthöhlen sein. Da nur noch wenige Altbäume und Totholz in der Feldflur vorkommen, nisten die Hornissen auch in Ersatzlebensräumen im menschlichen Siedlungsbereich wie auf Dachböden, in Rollladenkästen, Geräteschuppen und Vogelnistkästen. Dies führt häufig zu Konflikten mit den betroffenen Bewohnern. Dabei können einfache Verhaltensmaßregeln und eine gezielte Beratung oftmals schon im Vorfeld die Konflikte entschärfen.

In Ihrer Umgebung haben sich Hornissen eingenistet?

Im Landratsamt Enzkreis sind deshalb ehrenamtlich tätige Hornissenfachberater im Einsatz. Neben einer ausführlichen Beratung sind Sie beispielsweise in der Lage Hornissennester umzusiedeln. Die Umsiedlung hat jedoch jahreszeitliche Grenzen. Im Hochsommer sind diese nicht mehr möglich.

Wann stellen Hornissen ihre Aktivitäten ein?

Mitte September fliegt die Königin aus. Das Leben im Hornissennest geht jetzt sehr schnell zurück. Mit den ersten Nachtfrösten stirbt der Hornissenstaat ab.

Umsiedlung oder artenschutzrechtliche Befreiung

Soweit das Hornissennest nicht belassen werden kann, ist eine Umsiedlung zu erwägen. Diese Umsiedlung erfolgt für Sie kostenfrei. Ist diese nicht möglich, prüfen wir eine artenschutzrechtliche Erlaubnis zur Beseitigung des Nestes; die Erlaubnis ist mit einer Gebühr verbunden. Die Entfernung müssen Sie dann privat in Auftrag geben.