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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Grünabfallentsorgung

Allgemeine Informationen

Grünabfälle sind Abfälle, die bei der Pflege des Gartens und von Grünflächen anfallen. Dazu zählen vor allem Baum- und Strauchschnitt, Laub, Gras, Moos, krautige Gartenpflanzen sowie Pflanzen aus Kübeln und Blumenkästen. Für die Entsorgung dieser Abfälle betreibt der Enzkreis in fast allen Gemeinden Häckselplätze. Die Häckselplätze stehen nur Anlieferern aus dem Enzkreis zur Verfügung.

Verfahrensablauf

Anlieferung von Baum- und Strauchschnitt: Die Ablagerug soll lose auf den markierten Flächen erfolgen. Wurzeln dürfen nur ohne anhaftende Erde abgelagert werden. Der Durchmesser von Ästen, Zweigen und Wurzeln muss kleiner als 15 cm sein.

Anlieferung von Grüngut: Für die nicht holzigen Gartenbfälle stehen Container bereit. Die Abfälle dürfen nicht in Behältnissen oder Kunststofftüten verpackt sein, sondern müssen lose in den Container geschüttet werden. Nicht angenommen werden zum Beispiel Fallobst, Mist oder Kleintierstreu.

Die meisten Häckselplätze sind das ganze Jahr über geöffnet. Einzelne Häckselplätze haben aber bestimmte Öffnungszeiten. Diese stehen im Abfuhrplan, der im Dezemberg an alle Haushalte verteilt wird oder können auf der Entsorgungsplattform des Enzkreises nachgesehen werden. Dort sind auch Lagebechreibungen und weitere Informationen zu den Häckselplätze enthalten.

Kosten

Die Anlieferung auf den Häckselplätzen ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage