Verfahrenslotsin
Die Verfahrenslotsin begleitet und unterstützt junge Menschen mit Behinderung und drohender Behinderung sowie deren Familien, die Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen (möchten). Zudem wirkt sie auf die Inanspruchnahme von bestehenden Rechten hin. Die Beratung ist kostenfrei, freiwillig und unabhängig.
Die Anspruchsgrundlage ist in § 10 b Abs. 1 SGB VIII definiert.
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Mehr über die Verfahrenslotsin finden Sie hier:
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