Unterhaltsvorschluss
Ausgangssituation
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage von Kindern zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.
Das Unterhaltsvorschussgesetz gilt nach §68 Nr. 14 SGB I als besonderer Teil des Sozialgesetzbuches. Leistungen nach dem UVG gelten gem. §11 SGB I als Sozialleistung. Nach §37 SGB I finden das Erste und Zehnte Buch Sozialgesetzbuch Anwendung, soweit sich aus dem Gesetz selbst nicht Abweichendes ergibt.
Bestandsindikatoren
Ziele
Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.
Zielgruppe
Alleinerziehende, deren Kind(er) keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird
Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke
- Antragsteller und Unterhaltspflichtige und ihren Rechtsbeiständen
- Zusammenarbeit mit Beiständen / Jobcenter / Ausländeramt / Einwohnermeldeämter der Gemeinden / Polizei / Amtsgerichte / Gerichtsvollzieherstelle / Insolvenzverwalter / Arbeitgeber
Handlungsschwerpunkte
- Bearbeitung des Antrags nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
- zeitnahe Bearbeitung (Entscheidung 6 Wochen nach Antragstellung) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben
- Vorbereitung weiterer verwaltungsrechtlicher Maßnahmen und Handlungen
Maßnahmen
- Beschaffung von Informationen und Umsetzung neuester Rechtsprechung
- Fortbildung / Qualifizierung / Optimierung der Arbeitsabläufe