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Unterhaltsvorschluss

Ausgangssituation

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage von Kindern zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

Das Unterhaltsvorschussgesetz gilt nach §68 Nr. 14 SGB I als besonderer Teil des Sozialgesetzbuches. Leistungen nach dem UVG gelten gem. §11 SGB I als Sozialleistung. Nach §37 SGB I finden das Erste und Zehnte Buch Sozialgesetzbuch Anwendung, soweit sich aus dem Gesetz selbst nicht Abweichendes ergibt.

Bestandsindikatoren


UVG Rückgriffsquote 2020 - Regierungsbezirk Karlsruhe

Ziele

Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.

Zielgruppe

Alleinerziehende, deren Kind(er) keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhalten oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird

Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke

  • Antragsteller und Unterhaltspflichtige und ihren Rechtsbeiständen
  • Zusammenarbeit mit Beiständen / Jobcenter / Ausländeramt / Einwohnermeldeämter der Gemeinden / Polizei / Amtsgerichte / Gerichtsvollzieherstelle / Insolvenzverwalter / Arbeitgeber

Handlungsschwerpunkte

  • Bearbeitung des Antrags nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • zeitnahe Bearbeitung (Entscheidung 6 Wochen nach Antragstellung) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben
  • Vorbereitung weiterer verwaltungsrechtlicher Maßnahmen und Handlungen

Maßnahmen

  • Beschaffung von Informationen und Umsetzung neuester Rechtsprechung
  • Fortbildung / Qualifizierung / Optimierung der Arbeitsabläufe