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Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Ausgangssituation

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) findet unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung statt. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form therapeutischer Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie. Besonders geeignet ist die Sozialpädagogische Familienhilfe vor allem auch für Alleinerziehende, die mit der Bewältigung des familiären Alltags überfordert sind.

Das Jugendamt beurteilt und entscheidet im Einzelfall, ob die sozialpädagogische Familienhilfe eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft bei der Beantragung und berät auch über andere Hilfemöglichkeiten. Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe konkret im Einzelfall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren. Die sozialpädagogische Familienhilfe soll in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe sein. Sie soll die Probleme einer Familie auf lange Sicht lösen und ist daher meist für einen längeren Zeitraum ausgelegt. Die genaue Dauer im Einzelfall bestimmt das Jugendamt gemeinsam mit allen Beteiligten und legt sie im Hilfeplan fest.

Bestandsindikatoren

  • Erhebung von personenbezogenen Daten
  • Jährliche Meldung der ausbezahlten Honorare und Auslagen der Familienhelfer (FH) an die Finanzämter
  • Jährlicher Tätigkeitsbericht über die Fallzahlen, Laufzeiten, Stundenumfänge in der Familien- und Betreuungshilfe.

Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien


Ziele

  • Flächendeckende Versorgung im Enzkreis mit dem Angebot Familien- und Betreuungshilfe mit selbständigen Honorarkräften
  • Wiederherstellung, Förderung und Sicherung der Erziehungskraft der Familie
  • Umfassende Beteiligung aller Familienangehörigen
  • Kindeswohl schützen – steht im Fokus des Handelns

Zielgruppe

Das Leistungsangebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe richtet sich an Familien/Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, die durch gesellschaftliche Entwicklungen und innerfamiliäre Probleme so stark belastet sind, dass es ihnen aus eigener Kraft nicht möglich ist, ihre Selbsthilfepotenziale zu entfalten (Quelle: BLJA 2021). Das ist vor allem der Fall, wenn

  • Probleme mit der Organisation des Alltags bestehen
  • Unterstützung beim Umgang mit Ämtern, Schulen, Ärzten benötigt wird oder
  • Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung der Kinder auftreten

Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke

Austausch und Vernetzung mit

  • Freien und öffentlichen Trägern
  • Frühe Hilfen
  • Kinderzentrum Maulbronn
  • Rentenversicherungsträgern / Krankenkassen / Finanzämtern

Handlungsschwerpunkte

  • Entscheidung über fachliche und persönliche Geeignetheit der Honorarkräfte
  • Sicherung der Qualität der Leistungserbringung durch Auswahl, Vermittlung und Koordination von FH entsprechend benötigter Qualifikation und räumlicher Nähe zum Einsatzort
  • Einzelfallbezogene Sachbearbeitung
  • Öffentlichkeitsarbeit

Maßnahmen

  • Auswahl, Qualifikation und fachliche Begleitung von Familienhelfer (FH)
  • Planung, Organisation und Durchführung von Fortbildungen und Fachaustausche
  • Organisation von Supervision
  • Regelmäßiger Austausch zwischen Familienhelfern und Mitarbeitenden des ASD zur Qualitätsentwicklung in der Zusammenarbeit
  • Vereinbarungen zum Kinderschutzverfahren, Datenschutz und Kommunikation über E-Mail und mit FH
  • Weiterentwicklung der Konzeption SPFH und Entwicklung von Vordrucken und Arbeitshilfen