Beistandschaften / Amtsvormundschaften
Ausgangssituation
Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Wunsch unterstützt das Jugendamt dabei, die Vaterschaft feststellen zu lassen beziehungsweise Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Für welchen Bereich Hilfe benötigt wird, bestimmen die Klienten selbst.
Welche Unterstützung kann eine Mutter erhalten?
Unverheiratete Frauen, die Mutter geworden sind, erhalten unmittelbar nach der Geburt vom Jugendamt das Angebot zur Unterstützung. Dieses Angebot betrifft die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes. Die Beistandschaft muss schriftlich beantragt werden. Ein Formular gibt es nicht. Die Antragstellung kann mit dem zukünftigen Beistand besprochen werden. Die Beistandschaft beginnt, sobald der Antrag beim Jugendamt eingegangen ist. Die Beistandschaft endet spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes, kann allerdings jederzeit schriftlich beendet und jederzeit wieder beantragt werden. Die Beistandschaft endet auch, wenn die Eltern heiraten oder wenn das Kind gewöhnlich im Ausland lebt.
Bei der Feststellung der Vaterschaft nimmt der Beistand zunächst Kontakt zu dem vermeintlichen Vater auf. Erreicht er keine Anerkennung der Vaterschaft, stellt er im Namen des Kindes einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft beim zuständigen Familiengericht. Bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüche für das Kind fordert der Beistand den unterhaltspflichtigen Elternteil auf, Angaben zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zu machen und den anschließend vom Beistand berechneten Unterhaltsanspruch in Form einer vollstreckbaren Urkunde freiwillig anzuerkennen. Lehnt er die Anerkennung ab, beispielsweise weil er die Berechnung für falsch hält, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.
Als Amtsvormund oder Amtspfleger von Kindern und Jugendlichen nehmen Mitarbeiter des Jugendamts für die Kinder oder Jugendlichen die Aufgaben der Eltern wahr, wenn den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil die elterliche Sorge durch das Familiengericht ganz oder teilweise entzogen wurde bzw. die Vormundschaft kraft Gesetzes eingetreten ist (Quelle; KVJS 2021).
Bestandsindikatoren
Ziele
- Unterstützung bei der Feststellung einer Vaterschaft
- Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Zielgruppe
Mütter, die eine Vaterschaft feststellen lassen beziehungsweise Unterhaltsansprüche geltend machen möchten
Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke
- Mitarbeitende Jugendamt
Handlungsschwerpunkte
- Beratungen nach §18 SGB VIII
- Beratungen nach §52a SGB VIII
- Führung von Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften nach §55 SGB VIII
- Führung des Sorgeregisters nach § 58a SGB VIII,Beurkundungen nach §59 SGB VIII
Maßnahmen
- Feststellung der Vaterschaft
- Berechnung und Titulierung von Unterhaltsansprüchen gegebenenfalls gerichtliche Geltendmachung
- Beurkundung von Personenurkunden (Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungs-erklärungen, Sorgeerklärungen) und Unterhaltsurkunden
- Führung von Vormundschaften und Pflegschaften
- Führung des Sorgeregisters und Auskünfte aus dem Sorgeregister