Schulsozialarbeit
Ausgangssituation
In §13 SGB VIII wird der Fokus auf junge Menschen gelegt, die „zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. [Ihnen] sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.“ (§13 SGB VIII).
Mit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurde die Schulsozialarbeit als eigenständiger Paragraph (13a) in das SGB VIII aufgenommen. Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.
Es geht darum, junge Menschen, die Unterstützung benötigen, dort „abzuholen“, wo sie gerade sind und sie zu fördern und stärken.
Im Enzkreis gibt es auf dieser Gesetzesgrundlage neben der Schulsozialarbeit an Grund- und weiterführenden Schulen auch die Jugendsozialarbeiter in der Bildungsregion (siehe Bildungsregion Enzkreis) und die der Mobilen Jugendarbeit Mühlacker.
Die Angebote der Mobilen Jugendarbeit Mühlacker richten sich insbesondere an Jugendliche zwischen 14 und 27 Jahren. Um dabei möglichst alle erreichen zu können, ist neben einer niederschwelligen Anlaufstelle, die aufsuchende Arbeit von zentraler Bedeutung. Außer der Einzelfallarbeit werden regelmäßig gemeinsam mit den Jugendlichen Projekte entwickelt und durchgeführt. Das Angebot ist kostenfrei.
Bestandsindikatoren
Beantragte Anzahl an Fachkräften und Vollzeitkräften Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden und beruflichen öffentlichen Schulen im Schuljahr 2019/2020 im Vergleich zum Schuljahr 2012/2013 (Quelle KVJS)
Beantragte Anzahl an Vollzeitkräften pro 1.000 junger Menschen im Alter von 6 bis unter 18 Jahren an allgemeinbildenden und beruflichen öffentlichen Schulen im Schuljahr 2019/2020 (Quelle KVJS)
Verteilung der Schularten mit Schulsozialarbeit (Quelle KVJS)
Ziele
Im Sinne von §1 SGB VIII versteht Schulsozialarbeit ihren Auftrag darin, die individuelle und soziale Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen einer Schule zu fördern, die Bedingungen am Lebensort Schule zu verbessern und zum Abbau und zur Vermeidung von Benachteiligungen beizutragen. Schulsozialarbeit zielt insbesondere auf die gelingende schulische, berufliche und soziale Integration von Kindern und Jugendlichen, deren Teilhabechancen eingeschränkt sind.
Jugendamt
- Weiterentwicklung Schulsozialarbeit
- Fachkräfte vernetzen und Qualität steigern
- Unterstützung Beratung der Träger der freien Jugendhilfe
Zielgruppe
- Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
- Fachkräfte der Jugendarbeit und Schulsozialarbeit
- Träger der freien Jugendhilfe
Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke
- Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
- Freie Träger (u.a. Miteinanderleben e.V., Plan B)
- Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
Handlungsschwerpunkte
Siehe Maßnahmen
Maßnahmen
- Arbeitshilfen für Fachkräfte / Ehrenamtliche
- Konzeptionelle Weiterentwicklung und Beratung