Inhalt

Programm "Kindertageseinrichtungen stellen Familien in den Mittelpunkt" (KiFaMi)

Ausgangssituation

Seit 2020 fördert der Enzkreis die über 160 Kindertageseinrichtungen, die an einem Prozess
der familienorientierten Qualitätsentwicklung und Angebotserweiterung teilnehmen, mit bis zu 10.000 EUR je Standort.

Die Angebotserweiterung: Die Kindertageseinrichtung wird zur Anlaufstelle für Familien des Ortes mit Kindern vom 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt:

  • Die Fachkräfte, die Leitung und der Träger der Kindertageseinrichtung treffen eine gemeinsame Entscheidung über einen Prozess der Angebotserweiterung
  • Zentrale Aufgabe der Kindertageseinrichtung bleibt die Förderung der Entwicklung durch Erziehung, Bildung und Betreuung der angemeldeten Kinder. Weitere Aufgaben beziehen sich auf die Zusammenarbeit und Unterstützung der Eltern dieser Kinder
  • Die Kindertageseinrichtung entwickelt sich zu einem Ort der Begegnung und Familienbildung. Den Eltern werden offene und niederschwellige Formen des Zusammentreffens angeboten, die durch die Zielsetzung der Kindertageseinrichtung geprägt sind, Eltern in der Erziehung und Förderung ihrer Kinder zu unterstützen sowie Berufstätigkeit und Familienleben gut in Einklang zu bringen
  • Die Kindertageseinrichtung kann sich mit Vortragsveranstaltungen und / oder Elternbildungskursen zu Fragen der kindlichen Entwicklung an die Öffentlichkeit vor Ort wenden
  • Eltern eines Kindes in den ersten Lebensjahren können sich bereits im Vorfeld einer institutionellen Betreuung an die Kindertageseinrichtung wenden. Es werden die Fragen und der Unterstützungsbedarf sondiert, Antworten gegeben und gegebenenfalls eine Empfehlung bezüglich spezieller Hilfeformen ausgesprochen sowie Übergänge unterstützt
  • Die Kindertageseinrichtung bindet Familien in besonderen Lebenslagen, z.B. Migrantengruppen, in die Angebote ein. Bei erkennbarem Bedarf entwickelt sie geeignete Angebote, ggf. in Kooperation mit Partnern vor Ort

Bestandsindikatoren

Ziele

Angebote im Rahmen des Programms sollen:

  • bedarfsgerecht und unter Beteiligung der Eltern entwickelt werden
  • Eltern bei der Entwicklung der Erziehungs- und Beziehungskompetenzen unterstützen
  • Familien in belasteten Lebenslagen, bildungsferne und Migrantenfamilien einschließen
  • Eltern früh erreichen und daher insbesondere auch Familien mit Kleinkindern einschließen
  • von den Familien ohne großen inneren und äußeren Aufwand (niederschwellig) genutzt werden können und daher am Wohnort verfügbar sein
  • in der Form der Elternbildung relevante Inhalte zur kindlichen Entwicklung und förderliche
  • die Vernetzung der Eltern untereinander fördern
  • bürgerschaftliches Engagement nutzen

Zielgruppe

  • Einrichtungsleitungen
  • Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
  • Familien mit Kindern in Kindertageseinrichtungen

Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke

  • Einrichtungsleitungen
  • Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
  • Freie Träger der Jugendhilfe

Handlungsschwerpunkte

Die Zuschüsse können z. B. verwendet werden für:

  • Qualifizierungsmaßnahmen der Kita-Mitarbeitenden, für eine z.B. Fortbildung zum Elternberater / Elternbegleiter, offene Angebote für Eltern, einen „Familientreff“ in der Kindertageseinrichtung
  • Honorar- und Sachkosten für Vorträge und Elternbildungskurse, die durch die Kindertageseinrichtung organisiert und beworben werden
  • Öffentlichkeitsarbeit, die die neuen Angebote bekannt macht

Maßnahmen

Der Zuschuss wird als Jahresbetrag an den Träger der Kindertageseinrichtung ausgezahlt. Dieser legt bis zum 31.03. des Folgejahres einen Verwendungsnachweis vor und erstattet ggf. nicht benötigte Mittel zurück.