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Fachdienst Kindertagesbetreuung

Ausgangssituation

Die Tageseinrichtungen im Sinne von §1 Abs. 2 bis 4 und 6 KiTaG BW sowie die Tagespflegepersonen im Sinne von §1 Abs. 7 KiTaG BW sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung des Kindes in der Familie unterstützen und ergänzen und zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kindererziehung beitragen. Diese Aufgaben umfassen die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes nach §22 Abs. 3 SGB VIII zur Förderung seiner Gesamtentwicklung. Kinder, die auf Grund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, sollen zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt. Dies ist auch im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung nach §3 Abs. 3 angemessen zu berücksichtigen. §35 a SGB VIII und §§53, 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) bleiben unberührt.

Nach dem seit dem 01.08.2013 geltenden uneingeschränkten Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für alle Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schulalter, verbleibt es bei der Gesamt- und Planungsverantwortung des Jugendamtes gemäß §§79 – 80 SGB VIII. Demnach soll der Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat den Bestand an Einrichtungen festzustellen, den Bedarf für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und die Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Kreisangehörige Städte und Gemeinden sind laut §3 Abs. 2 KiTaG BW verpflichtet darauf hinzuwirken, dass für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ein Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zur Verfügung steht.

Bestandsindikatoren

Anzahl der Kindertageseinrichtungen- und Gruppen im Enzkreis (zum Stichtag 1. März 2021)


Anzahl der Gruppen, Einrichtungen, genehmigte Plätze und betreute Kinder nach Gruppenarten im Enzkreis (zum Stichtag 1. März 2021)


Einrichtungsart und Anzahl der Einrichtungen, Gruppen und Kinder (zum 1. März 2021)


Betreute Kinder in der Kindertagesbetreuung nach Altersgruppen und Art der Betreuung im Enzkreis – Tageseinrichtung


Betreute Kinder in der Kindertagesbetreuung nach Altersgruppen und Art der Betreuung im Enzkreis – Tagespflege


Betreute Kinder in der Kindertagesbetreuung nach Altersgruppen und Art der Betreuung im Enzkreis – Tageseinrichtung & Tagespflege gesamt


Datenquellen:

Daten zum Stichtag 01.03.2022: KVJS Kita-Data-Webhouse. https://www.kitaweb-bw.de/kita/kitaStdPage.jsp. Geburtsjahrgänge: Statistisches Landesamt BW und ITEOS. https://www.statistik-bw.de/, https://www.iteos.de/start. Bei den Geburtsjahrgängen kann es aufgrund der abweichenden Herangehens- und Zählweise auf kommunaler Ebene in Einzelfällen zu Abweichungen kommen.

Ziele

Ziel der Fachberatung ist die Unterstützung, Ergänzung und Weiterentwicklung der Arbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder. Durch das Angebot der Beratung, Information und Fortbildung fördert die Fachberatung den Dialog zwischen allen an der Arbeit in Kindertageseinrichtungen Beteiligten. Folgende Ziele können formuliert werden:

  1. Qualität der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln
  2. Beteiligungsorientierte Planung und Bedarfsfeststellung in der Kindertagesbetreuung
  3. Im Rahmen des Modellversuchs Inklusion soll ein Gesamtkonzept für Kitas entwickelt werden
  4. Beratung der Gemeinden zur Sicherung des Rechtsanspruches

Zielgruppe

  • Einrichtungsleitungen
  • Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene
  • Familien mit Kindern in Kindertageseinrichtungen

Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke

Handlungsschwerpunkte

  1. Beratung und Begleitung der Kommunen, Kindertageseinrichtungen und Eltern im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruches im Rahmen der Gesamtverantwortung
  2. Bedarfsfeststellung für die Kindertagesbetreuung
  3. Inklusion für die Kindertageseinrichtungen und damit verbundener Netzwerkaufbau
  4. Qualitative Weiterentwicklung der Kindertagespflege und Erteilung der Pflegeerlaubnis für Tagespflegepersonen
  5. Beratung und Prävention zum Thema Kinderschutz in Einrichtungen

Maßnahmen

  1. Bedarfsplanungsgespräche in den Kommunen
  2. Kreisweite Leitungstreffen
  3. Beratung von Trägern/Kommunen und Einrichtungsleitungen zu Themen in Qualität, Kinderschutz, Inklusion, Pädagogik, Bauberatung etc.
  4. Durchführung von Projekten und Programmen (u.a. KiFaMi, Modellversuch Inklusion im Enzkreis, Beirat für Inklusion)