Hilfen zur Erziehung (ASD)
Ausgangssituation
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) im Jugendamt leistet pädagogische Hilfen beziehungsweise organisiert persönliche Hilfen für Familien. Dem Enzkreis ist es dabei wichtig, dass Familien möglichst nur eine Ansprechperson für die Hilfegestaltung beziehungsweise den Beratungsprozess haben. Der ASD arbeitet daher eng mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) zusammen.
Bestandsindikatoren
Individuelle Hilfen für junge Menschen und ihre Familien
Gefährdungseinschätzungen des Kindeswohls / Inobhutnahmen
Ziele
- Förderung von jungen Menschen (Kinder und Jugendliche)
- Beratung und Unterstützung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bei der Erziehung, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen
Zielgruppe
- Eltern und Alleinerziehende, die Unterstützung bei der Erziehung ihres Kindes oder ihrer Kinder benötigen
- Kinder und Jugendliche, die sich in schwierigen Lebens- und Familiensituationen befinden
- Paare mit Kind oder Kindern, die sich in der Trennungs- oder Scheidungsphase befinden
- Umgangsberechtigte Menschen während und nach der Trennung oder Scheidung
Akteure, Kooperationspartner und Netzwerke
Intern: u.a. Sozialarbeiter
Extern: u.a. Kooperation mit freien Trägern
Handlungsschwerpunkte
- Beratung bei Fragen zur Erziehung und Entwicklung junger Menschen
- Beratung und Begleitung, wenn Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen werden - seien es ambulante oder stationäre Hilfen
- Schutz von Kindern, deren Wohl durch körperliche und/oder psychische Gewalt oder durch Vernachlässigung gefährdet ist
- Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Institutionen
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, wenn ihr Wohl konkret gefährdet ist oder sie darum bitten
- Beratung und Begleitung bei Trennung und Scheidung sowie bei der Ausübung des Umgangsrechtes
- Vermittlung zu anderen professionellen Diensten oder Einrichtungen
- Mitwirkung bei Verfahren des Familien- und Jugendgerichts
Maßnahmen
Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§28 bis 35 SGB VIII gewährt. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden. Es werden folgende Hilfearten unterschieden:
- Erziehungsberatung
- Soziale Gruppenarbeit
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehung in einer Tagesgruppe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsberatung in Anspruch nehmen
- Hilfeplan aufstellen
- Sorgerecht - Übertragung und Entzug beantragen
- Vorübergehende Aufnahme von Kindern und Jugendlichen an einem sicheren Ort beantragen