Jugendhilfeplan - Individuelle Hilfen
(§27-35a, 41 SGB VIII)
Leitbild des Enzkreises
Der Enzkreis fördert die Familie als Fundament der Gesellschaft
- Wir verstehen uns als Servicestelle für Familien (insbes. Kinder und Jugendliche) in Krisensituationen und unterstützen beim Entwickeln individueller Lösungen für Hilfsbedürftige
- Wir unterstützen die Familien in ihrer Verantwortung für Erziehung und Bildung, fördern dabei Inklusion und Integration und gestalten dadurch den gesellschaftlichen Wandel aktiv mit. Bei Bedarf leisten wir individuelle Hilfen vorrangig im ambulanten Bereich. Dabei spielt die Gewinnung, Begleitung und Beratung von Vollzeitpflegefamilien eine entscheidende Rolle.
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) im Jugendamt leistet pädagogische Hilfen beziehungsweise organisiert persönliche Hilfen für Familien. Dem Enzkreis ist es dabei wichtig, dass Familien möglichst nur eine Ansprechperson für die Hilfegestaltung beziehungsweise den Beratungsprozess haben. Der ASD arbeitet daher eng mit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) zusammen.
Die Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) wickelt die finanzielle Umsetzung der Jugendhilfemaßnahmen ab. Zu den finanziellen Leistungen gehören beispielsweise Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Familienpflege, Übernahme von Heimkosten bei Unterbringung in Heimen oder Übernahme der Kosten für ambulante Hilfen.
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII. Diese soll verhindern, dass das Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft umgehen muss. Es gibt sie in unterschiedlichen Formen: ambulant, als Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen, durch geeignete Pflegepersonen und in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen.