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Arbeitsvermittlung/Fallmanagement

Was geschieht im Fallmanagement?

Wichtigstes Ziel der Arbeit des Fallmanagements ist die Eingliederung der Leistungsempfänger*innen auf den Arbeitsmarkt bzw. in Ausbildungsstellen. Das Fallmanagement ist jedoch mehr als eine reine Vermittlungsarbeit. Wir betrachten den Menschen und sein persönliches Umfeld als Ganzes und erarbeiten gemeinsam mit den Leistungsempfänger*innen Lösungen anhand der persönlichen Stärken und Ziele jedes Einzelnen. Dafür ist es zunächst erforderlich zu ermitteln,

  • welche beruflichen und persönlichen Voraussetzungen vorhanden sind,
  • welche Wünsche bezüglich einer Arbeit die Leistungsempfänger*innen haben und
  • welche Maßnahmen zunächst ergriffen werden müssen, um das Ziel zu erreichen.

Dies geschieht in umfangreichen Beratungsgesprächen zwischen Fallmanager*innen und Leistungsempfänger*innen. Wenn klar ist, auf welchem Weg die (Wieder-)Eingliederung angestrebt werden soll, wird dies in einer sogenannten „Eingliederungsvereinbarung“ festgehalten.

Die darin vereinbarten Maßnahmen können dabei ganz unterschiedlicher Art sein, z. B.:

  • Bewerbungen auf bestimmte Arbeits- oder Ausbildungsstellen, die für passend angesehen werden,
  • Besuch einer Aktivierungsmaßnahme, um bestimmte auf dem Arbeitsmarkt erforderliche Fertigkeiten zu erproben,
  • eine Fortbildung absolvieren, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern,
  • Besuch einer Rehabilitationsmaßnahme, um gesundheitliche Schwierigkeiten zu beheben,
  • eine Beratungsstelle aufsuchen, um spezifische fachliche Hilfe zu erhalten,
  • eine ärztliche Untersuchung, um die Ursache gesundheitlicher Einschränkungen herauszufinden,
  • ein Antrag auf Leistungen der Jugendhilfe

und vieles andere mehr.

Dafür wird ein sehr differenziertes örtliches Hilfesystem genutzt, mit dem das Jobcenter eng vernetzt ist und sich permanent abstimmt.

Am Ende dieses Weges soll die Vermittlung einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle stehen, die den individuellen Fähigkeiten und Bedürfnissen der betreffenden Person entspricht.

Welche Leistungen können bewilligt werden?

Das Leistungsspektrum zur Eingliederung in Arbeit ist sehr vielfältig. Bewilligt werden insbesondere:

  • Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber
  • Bewerbungskosten und Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen oder Probebeschäftigungen
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt für Langzeitbezieher
  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
  • Aktivierungsmaßnahmen
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Leistungen zur Förderung einer selbständigen Tätigkeit
  • Leistungen zur Unterstützung bei der Berufsausbildung
  • Arbeitsgelegenheiten (sogenannte „1-Euro-Jobs“)

Die Maßnahmen erfolgen bei unterschiedlichen örtlichen und überregionalen Anbietern, die viel Erfahrung mitbringen.

Wie erfolgt die Bewilligung?

Die Leistungen müssen – meist von den Leistungsempfänger*innen, manchmal aber auch von Arbeitgebern – beantragt werden. Meist geschieht das nach vorheriger Abstimmung mit den Fallmanager*innen, die dann auch für die Bearbeitung und Entscheidung zuständig sind.