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Datum: 08.07.2014

Tierschutzgesetz nimmt Hundetrainer in die Pflicht - Auch Tierhändler oder Tierpensionen benötigen Erlaubnis

Seit fast einem Jahr gilt das neue Tierschutzgesetz, das Mindeststandards für den Personenkreis definiert, der das nötige Wissen über die Tierhaltung vermittelt. Unter anderem wurden Hundetrainer zum 1. August diesen Jahres in die Liste der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten aufgenommen; darauf weist das Veterinäramt hin, das für die Erlaubnis zuständig ist.

Dessen Leiter Dr. Ulrich Dura erwartet zwar für seine Mitarbeiter einen erheblichen Arbeitsaufwand, begrüßt aber dennoch die neuen Regeln: „Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Tierhalter umfassend und fachgerecht beraten und angeleitet werden.“ Dazu müssen Zuverlässigkeit und Sachkunde nachgewiesen werden: Das Veterinäramt prüft die eingereichten Unterlagen und führt unter Umständen ein Fachgespräch – was man durchaus als eine Art Prüfung verstehen könne, wie Dura betont.

„Das Gesetz versucht zudem sicherzustellen, dass von Anfang an alles richtig läuft – dann nämlich, wenn ein Tier gekauft wird“, sagt Karl-Heinz Zeller, der zuständige Dezernent. Deshalb benötigen Personen, die gewerbsmäßig mit Tieren handeln, sie einführen, vermitteln oder züchten, Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen, dafür künftig die Genehmigung des Amtes. Wer Tiere im Rahmen des Handels an andere verkauft, muss dem Käufer schriftliche Informationen über Pflege und Haltung des Tieres mitgeben.

Auch für den Einsatz von Therapiehunden, die Ausbildung von Rettungshunden, Jagdhunden, Behindertenbegleithunden und Schutzhunden, für Reit- und Fahrbetriebe, Tierpsychologen und Verhaltenstherapeuten, Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen sowie Tierpensionen fordert das Tierschutzgesetz künftig eine Erlaubnis.

Diese Erlaubnis muss vor Beginn der Tätigkeit beim Verbraucherschutz- und Veterinäramt beantragt werden; dort gibt es auch die nötigen Formulare – sie können angefordert werden unter Tel. 07231 308-9401 oder per E-Mail an veterinaeramt@enzkreis.de; als Download stehen sie auf www.enzkreis.de bereit.