Tierschutz
In Deutschland genießt der Tierschutz einen hohen Stellenwert.
Als erstes Land in der Europäischen Union hat Deutschland den Tierschutz ins Grundgesetz aufgenommen und damit zum Staatsziel erhoben:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere..."
Artikel 20a Grundgesetz
Der Mensch trägt Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf und muss dessen Leben und Wohlbefinden schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Dies ist der Grundsatz des Tierschutzgesetzes und der dazu erlassenen Vorschriften. Wer ein Tier hält oder betreut, muss dieses seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen; er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Er muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Bei Verstößen können Anordnungen, Verfügungen sowie Verwarnungs- und Bußgelder erlassen werden.
Um z.B. Tierseuchenfall schnell und konsequent handeln zu können, ist es erforderlich, dass alle Haltungen von Landtieren gemeldet und amtlich registriert werden.
Den aktuellen Antrag hierzu können Sie hier herunterladen und dem Veterinäramt Enzkreis zukommen lassen.
Sollten Sie ihre Tierhaltung aufgeben oder in einen andern Landkreis verlegen, dann lassen Sie uns ebenfalls bitte eine Nachricht zukommen. - Vielen Dank!-
Aktuell: Tierschutzgesetz nimmt Hundetrainer in die Pflicht - auch Tierhändler oder Tierpensionen benötigen jetzt eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.
Den Antrag dazu finden Sie hier:
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