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Lebensmittelüberwachung

Temperaturprüfung bei Lebensmitteln

Unsere Aufgabe ist es, die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Diejenigen, die Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, haben grundsätzlich die Verantwortung für ihre Produkte. Zugleich sind sie verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass ihre Produkte im Hinblick auf Hygiene, Qualität und Kennzeichnung den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Wir überprüfen die Betriebe und die von ihnen hergestellten Produkte stichprobenweise oder anlassbezogen darauf, ob die zum Schutz der Verbraucher geschaffenen Rechtsvorschriften von der Herstellung bis zum Endverbraucher auch wirklich eingehalten werden. Rechtsgrundlagen sind das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie die ergänzenden Vorschriften wie z.B. die Lebensmittelinformationsverordnung. Bei Verstößen können Anordnungen, Verfügungen sowie Verwarnungs- und Bußgelder erlassen werden. 
Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe zu melden.

Hier finden Sie das entsprechende Formular zur Registrierung als Lebensmittelunternehmer:


Bedarfsgegenstände
Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände nach § 2 Abs. 6 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, haben dies spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit der für den jeweiligen Betrieb zuständigen Behörden, in der Regel bei den Veterinärämtern der Stadt- und Landkreise anzuzeigen.

Hier finden Sie das entsprechende Formular zur Registrierung als Bedarfsgegenständehersteller und/oder Händler:


Geschützte Herkunftsangaben - Geoschutz

Vor Kurzem wurde der Lebensmittelüberwachung auch die Kontrolle der sogenannten "geschützten Herkunftsangaben - Geoschutz" übertragen.
Zur allgemeinen Information über die Thematik hat das Regierungspräsidium Karlsruhe ein Merkblatt erstellt, aus dem wichtige Informationen
hervorgehen.

Das Merkblatt finden Sie hier:


Vereins- und Straßenfeste 
Auch beim Umgang und der Abgabe von Lebensmitteln im Rahmen einer ehrenamtlichen oder karitativ organisierten Veranstaltung wie z.B.
Vereins- und Straßenfeste ist Sauberkeit und Hygiene geboten. Es gelten hierbei jedoch etwas angepaßte Bedingungen.
Diese sind im folgenden Leitfaden des MLR Baden- Württemberg zusammengefaßt. 
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich gerne an ihre zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde im Stadt- oder Landkreis. 


Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung


Öffentliche Warnungen vor entsprechenden Erzeugnissen finden Sie deutschlandweit auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de
sowie speziell für Baden-Württemberg auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter
www.mlr-bw.de/de/unser-service/lebensmittel-und-produktwarnungen.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier.

Die Ergebnisse von Betriebskontrollen im Enzkreis, sowie dazugehörige Erläuterungen des Ministeriums für ländlichen Raum (MLR)
können Sie unter den folgenden Links einsehen.


Registrierung für Kindertagespflegeeinrichtungen ("Tagesmütter")

Nach der VO (EG) 852/2004 sind auch Einrichtungen für Kindertagespflegeeinrichtungen bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrierungspflichtig.

Das zugehörige Formular finden Sie hier.

Registrierung-Kindertagespflegeeinrichtungen


Aktuelles zur Allergenkennzeichnung