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Fleischhygiene

Rinderhälften_im_Schlachthaus

Schlachttiere unterliegen, wenn ihr Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung (Schlachttier- und Fleischuntersuchung). Diese Untersuchungen sowie die gezielte Entnahme von Proben für weiterführende Laboruntersuchungen (z.B. BSE-Tests) dienen dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor Gefahren durch übertragbare Krankheiten und Rückstände von Arzneimitteln und Schadstoffen. Hierfür sind in unserem Auftrag amtliche Tierärzte und Fleischkontrolleure tätig.

Rechtsgrundlagen sind Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs
(Tier-LMHV), sowie weitere verschiedene EU-Verordnungen samt ergänzender Vorschriften. Bei Verstößen können Anordnungen, Verfügungen sowie Verwarnungs- und Bußgelder erlassen werden.

Die Gebührenverordnung, die als Grundlage für die Schlachttier- und Fleischuntersuchungsgebühren dient, ist unter dem folgendem Link oder der pdf zu erreichen: 

Gebührensatzung Enzkreis