Landschaftspflege
Über die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) können Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur gefördert werden. Durch die Landschaftspflegerichtlinie soll die freie oder besiedelte Landschaft als Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen geschützt, gepflegt und entwickelt werden.
Des Weiteren sollen freilebende Tiere und Pflanzen, insbesondere gefährdete und vom Aussterben bedrohte Arten geschützt, ihr Lebensraum erhalten und entwickelt werden. Hierzu werden fünfjährige Pflegeverträge mit Landwirten oder sonstigen Personen und Institutionen abgeschlossen oder gezielt einzelne Maßnahmen der Biotopvernetzung und des Artenschutzes finanziell gefördert.