Aufforstungen / CHRISTBAUMKULTUREN
AUFFORSTUNGEN
Unsere Kulturlandschaft lebt von der Vielfalt. Einseitige Entwicklungen gefährden den Erholungsraum und Lebensraum für Mensch und Tier. Zuwachsende Täler in Regionen mit bereits hohem Waldanteil sind ebenso zu vermeiden wie Waldinseln in der freien Landschaft, die die Agrarstruktur verschlechtern. Um eine geordnete Nutzung zu gewährleisten, sind Aufforstungen daher genehmigungspflichtig.
Genehmigungspflichtig sind auch Christbaumkulturen über 3 Meter Höhe sowie Schmuckreisigkulturen ab 6 Metern Höhe.
CHRISTBAUMKULTUREN, SCHMUCKREISIGKULTUREN
Eine Anzeige ist notwendig für Kulturen auf einer Fläche ab 20 Ar, bei Weihnachtsbaumkulturen bis 3 Meter Höhe und Schmuckreisigkulturen bis 6 Meter Höhe. Es wird geprüft, ob Belange des Naturschutzes, der Verkehrssicherheit an öffentlichen Straßen oder sonstige öffentliche Belange der Anpflanzung entgegenstehen.