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Zeugnisse für Beihilfeberechtigte

Wir erstellen Zeugnisse für Beihilfeberechtigte (Bund / Land / Kommunen) zur Notwendigkeit nicht wissenschaftlich anerkannter Behandlungsmaßnahmen.

Für Sie örtlich zuständig sind wir, wenn Sie den Erst- oder Zweitwohnsitz in Pforzheim beziehungsweise im Enzkreis haben.

Mitzubringen sind sämtliche relevanten Unterlagen zu der Erkrankung und den zu Erstattung beantragten Behandlungen, sowie zu den bereits durchgeführten schulmedizinischen Therapien.