VERWALTUNG, ORDNUNGSRECHT IM GESUNDHEITSWESEN, GESUNDHEITSHILFE
Als Heimaufsichtsbehörde informieren und beraten wir Heimbewohnerinnen und -bewohner sowie die Heimbeiräte und Heimfürsprecher über ihre Rechte und Pflichten. Mit Rat und Tat stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Sie eine Einrichtung nach dem Heimgesetz betreiben wollen.
Wir beraten Erwachsene sowie deren Angehörige über rechtliche Betreuungen und leisten gegebenenfalls Hilfe im Rahmen des Betreuungsbehördengesetzes.
Weitere Informationen zum Thema Betreuung finden Sie bei der Betreuungsbehörde: