Schuldnerberatung
Voraussetzungen
Unsere Beratung ist eine Leistung im Rahmen der Sozialgesetzbücher II und XII. Wir nehmen aber nicht nur Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach SGB XII in die Beratung auf.
Stattdessen können sich grundsätzlich alle Bewohner des Enzkreises an uns wenden, die nicht mehr in der Lage sind, diese Schulden zurück zu zahlen. Nicht beraten werden Selbstständige und Personen, die auf Grund von Immobilienbesitz verschuldet sind. Diese sollten sich an ihre Bank, einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder die Verbraucherzentrale wenden.
Verfahrenablauf
Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, bitten wir zunächst um eine telefonische Kontaktaufnahme. Das weitere Vorgehen werden wir Ihnen dann erklären.
Im Rahmen der Beratung werden wir zunächst gemeinsam mit Ihnen die persönliche und wirtschaftliche Situation erheben. Außerdem erstellen wir eine Übersicht mit allen Forderungen und überprüfen diese. In weiteren Gesprächen werden die Ursachen für die Überschuldung geklärt sowie die Vermeidung neuer Schulden besprochen. Wir erstellen Schuldenregulierungspläne und führen Verhandlungen mit den Gläubigern.
Gegebenenfalls werden wir Ihnen dabei helfen, ein Privatinsolvenzverfahren zu beantragen.