Flurneuordnung (Allgemeines)
Als Flurneuordnungsbehörde sind wir Dienstleister für den ländlichen Raum. Hierzu sollen die vielfältigen Anforderungen an die Gesellschaft, wie der wirtschaftliche Fortschritt und der Naturschutz in Einklang gebracht werden. Wir führen Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz durch. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinden werden dabei von Beginn an beteiligt.
Wir ordnen zersplitterten und unwirtschaftlich geformten Grundbesitz neu. Neben der Neuordnung des Eigentums an Grund und Boden werden unter anderem Wege, Gräben und landschaftspflegerische Anlagen geplant und hergestellt. Das Verfahren führen wir gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern und den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern durch. Planung, Ausführung und Finanzierung erfolgen aus einer Hand. Dabei können Flurneuordnungsverfahren mit Zuschussmitteln von Bund und Land bis zu einer Höhe von 80 Prozent gefördert werden.
Link: zum Erklärfilm Flurneuordnung
Im Enzkreis werden derzeit folgende Flurneuordnungsverfahren durchgeführt. (Link: https://fno-verfahren.lgl-bw.de/FISInternet/#Enzkreis)
Mehr Informationen zum Thema Flurneuordnung finden Sie hier. (Link: https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/Flurneuordnung/)
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