Sprungziele
Inhalt

Dienstleistungen

Bioabfallentsorgung

Allgemeine Informationen

Bioabfälle sind sämtliche kompostierbaren Abfälle, die in der Küche oder im Garten anfallen. Dazu zählen beispielsweise Obst- und Gemüsereste, Speisereste, Wurst-, Fleisch- und Fischreste, Zimmerpflanzen, verwelkte Blumen, Kleintierstreu, Gras, Moos, Laub, krautige Gartenpflanzen sowie Pflanzen aus Kübeln und Blumenkästen (vgl. auch Grünabfallentsorgung). Auch Hygienepapiere wie z. B. Küchentücher können in die Biotonne gegeben werden. Allerdings dürfen die Abfälle nur in Papiertüten oder Zeitungspapier verpackt sein. Kunststofftüten jeglicher Art sind nicht erlaubt (auch keine kompostierbaren Kunststofftüten), da diese vorab aussortiert werden müssen und nicht biologisch verwertet werden können. Die Bioabfälle gelangen in die Vergärungsanlage des Landkreises Böblingen in Leonberg. Aus dem entstehenden Gärgas wird Strom gewonnen, die Gärreste werden kompostiert und im Landschafts- und Gartenbau verwendet.

Verfahrensablauf

Die Bioabfälle werden im Holsystem mit der Biotonne eingesammelt. Biotonnen gibt es in den Größen 60, 120 und 240 Liter. Sie sind mit Mikrochip ausgerüstet, mit dem die Anzahl der Leerungen gezählt wird. Nur die tatsächlich durchgeführten Leerungen werden berechnet. Für alle Haushalte, die nicht selbst kompostieren, ist eine Biotonne Pflicht. Mehrere Haushalte können sich jedoch eine Biotonne teilen (zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern). Die Biotonne wird maximal 14-tägig geleert, sofern sie zur Leerung bereitgestellt wird.

Die Leerungstermine stehen im Abfuhrplan, der im Dezember an alle Haushalte verteilt wird oder können auf der Entsorgungsplattform des Enzkreises nachgesehen werden. Dort sind auch weitere Informationen zur Bioafallsammlung enthalten.

Kosten

Die Gebühren für die Biotonne sind in Jahres- und Leerungsgebühren unterteilt. Sie liegen deutlich unter den Gebühren für die Restmülltonne. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an der Behältergröße. Die Gebühren werden einmal jährlich Ende März bzw. Anfang April über den Müllgebührenbescheid erhoben. Die aktuellen Gebühren finden Sie ebenfalls auf der Entsorgungsplattform des Enkreises.

Rechtsgrundlage