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Waffen: Überlassung anzeigen

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen von Berechtigten erwirbt oder an Berechtigte überlässt, hat dies der zuständigen Behörd innerhalb von 14 Tagen unter Vorlage der entsprechenden Erlaubnispapiere (in der Regel Waffenbesitzkarte) zum vorzunehmenden Ein- bzw. Austrag schriftlich anzuzeig.