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Denkmalschutz

Denkmalpflege ist die kulturell begründete und im Denkmalschutz auch gesetzlich geregelte Bewahrung und Pflege von Gegenständen, deren Erhaltung wegen ihrer historischen, künstlerischen, städtebaulichen oder wissenschaftlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Die Denkmalpflege ist eine staatliche Aufgabe und wird in Deutschland auf Länderebene organisiert.

Was ist ein Kulturdenkmal?

Kulturdenkmale sind dabei nicht nur Schlösser und Kirchen, sondern es können auch wenig auffällige, aber historisch aussagekräftige Gebäude und Gegenstände der verschiedensten Epochen sein. Diese reichen von der Urgeschichte bis zur jüngsten Technikgeschichte.

Veränderungen an einem Kulturdenkmal

Ein Kulturdenkmal darf nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörde

  • zerstört und beseitigt werden
  • in seinem Erscheinungsbild beeinträchtigt,
  • oder aus seiner Umgebung entfernt werden.
Denkmalschutzrechtliche Anträge sind beim Landratsamt Enzkreis zu stellen.

Steuerliche Auswirkungen

Bei uns sind auch die Bescheinigungen für das Finanzamt zu beantragen, wenn Sie die steuerlichen Abschreibung von Aufwendungen für Kulturdenkmale wünschen. Voraussetzung für deren Erteilung ist in jedem Fall, dass die Arbeiten mit uns abgestimmt und denkmalgerecht umgesetzt sind.