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Bestätigung der Notwendigkeit einer Kurbehandlung für das Finanzamt

Möchten Sie bei Ihrer Steuererklärung eine Kur als außergewöhnliche Belastung geltend machen, dann wird meistens eine Bescheinigung verlang. Wir prüfen und bestätigen die Notwendigkeit einer Kurbehandlung für das Finanzamt.

Sofern Sie Ihren Erst- oder Zweitwohnsitz in Pforzheim oder im Enzkreis haben, sind wir für Sie örtlich zuständig.

Der Antrag erfolgt schriftlich, ein persönliches Erscheinen zur amtsärztlichen Untersuchung ist nicht erforderlich. Zusätzlich werden folgende Unterlagen benötigt:

  • ärztliche Bescheinigung mit Diagnose und Bestätigung der Kurnotwendigkeit nach zeitnah erfolglos durchgeführten und ausgeschöpften ambulanten Therapiemaßnahmen
  • Adresse der Kureinrichtung mit Unterlagen zu den Behandlungsindikationen

Für die Bestätigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.