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Heizungsanlage (Feuersicherheit)

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, seine Feuerungsanlagen reinigen, überprüfen (Kehr- und Überprüfungspflicht)und messen (Emissionsmessung) zu lassen.

Zur Gewährleistung der im öffentlichen Interesse liegenden allgemeinen Feuersicherheit hat der Staat Handwerksmeister (Schornsteinfegermeister) mit Kehrung, Überprüfung und Emissionsmessung beauftragt. Nur diese Handwerksmeister (und ihre Gesellen) sind in ihrem Kehrbezirk zu den vorgeschriebenen Arbeiten befugt.

Es ist landeseinheitlich durch die Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt, was und wie oft gekehrt und überprüft werden muss. Dies gilt ebenso für die daraus entstehenden Gebühren, die vom Grundstückseigentümer zu tragen sind.