Hallennutzung
Sportvereine aus Pforzheim und Enzkreis haben je nach Belegungsplan die Möglichkeit, die Sporthallen der Beruflichen Schule Mühlacker oder der Pestalozzischule Pforzheim zu nutzen. Der Belegungsplan wird jeweils für das Sommerhalbjahr (April bis Oktober) und das Winterhalbjahr (November bis März) festgelegt.
Der Enzkreis stellt den Kommunen, deren Vereine die Hallen genutzt haben, die Nutzung gemäß dem Gebührenverzeichnis des Landratsamtes Enzkreis in Rechnung. Es obliegt der jeweiligen Kommune, ob und in welcher Höhe sie die Gebühren an die Vereine weitergeben.