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Sonderpädagogische Bildung und beratung

Unterricht für Schüler/Schülerinnen mit speziellem Bedarf zudem an folgenden Schulen:

Mit dem “Bündnis für inklusive Beschulung im Enzkreis“ engagiert sich der Kreis gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, um Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sowie deren Eltern eine breite Palette an unterschiedlichen Beschulungsformen zu bieten. Dabei sollen alle Partner und Akteure in der Bildungslandschaft vernetzt sein und gemeinsame Synergien nutzen. Ziel: Durchgängige inklusive Bildungslaufbahn

Sonderpädagogische Förderschwerpunkte im Überblick 

Die Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren sind Ganztagsschulen. Schülerinnen und Schüler können abhängig von den individuellen Voraussetzungen folgende Abschlüsse erreichen:

  • die Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen,
  • den Abschluss des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder
  • den Abschluss des Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

Die Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung sind Bildungsgänge mit einem entsprechenden Bildungsplan. Die Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit den anderen Förderschwerpunkten orientieren sich in den jeweiligen Bildungsgängen mit ihrem Bildungsangebot an den Bildungsplänen der allgemeinen Schulen (gilt für die Grundschule, Hauptschule, Werkrealschule, Realschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium beziehungsweise an den Bildungsplänen der Förderschwerpunkte Lernen und geistige Entwicklung).

Jedes unserer sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren unterliegt verschiedenen Förderschwerpunkten:

Soziale und emotionale Entwicklung 

es liegen Beeinträchtigungen im sozialen und emotionalen Bereich vor 

  • Anzeichen/Symptome
  1. nach außen gerichtetes Verhalten, geringe Selbststeuerung (z.B. Impulsivität, Hyperaktivtiät, Aggressivität, defizotäre Arbeitshaltung)
  2. nach innen gerichtetes Verhalten (z.B. Kontaktvermeidung, Überängstlichkeit, Depressivität, Essstörung)

Körperliche/motorische Entwicklung

 beeinträchtigung in der Bewegungsfähigkeit, ein Anzeichen sind körperkiche und motorische Einschränkungen 

Geistige Enwicklung 

kognitive Einschränkung, die in Form von IQ-Werten gemessen werden. Geistige Behinderung beginnt ab einem IQ-Bereich von unter 70. 

  • Anzeichen/Symptome
  1. unterdurchschnittliche Fähigkeit im Lernen und Denken. 
  2. Einschränkungen
    1. Wahrnehmung
    2. Gedächtnis
    3. Informationsverarbeitung
    4. Aufmerksamkeit
    5. Motorik
    6. Sprache
    7. sozial-emotionalen Bereich

Sehen

eine dauerhafte Einschränkung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit umfasst ein Spektrum von Sehbehinderung und Blindheit

  • Anzeichen/Symptome
  1. Sehbehinderung: Sehleistung liegt bei weniger als 30% 
  2. Blindheit: massive Sehschädigung, Sehsinn kann nicht benutzt werden

Sprache

beeinträchtigung in der Sprache 

  • Anzeichen/Symptome
  1. Sprachverständnis 
  2. Schriftspracherwerb
  3. Sprechflüssigkeit, Stottern 
  4. Sprachhemmung

Hören

umfasst ein Spektrum zwischen Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit 

  • Anzeichen/Symptome
  1. Gehörlosigkeit: vollständiger Verlust des Gehör, die Kommunikation erfolgt über Gebärdensprache oder Lippenlesen
  2. Schwerhörigkeit: unterschiedlicher Hörverlust, die Kommunikation erfolgt über Hilfsmittel wie Hörgerät 

Lernen 

Lern-und Leistungsvermögen weicht deutlich und umfassend von der Altersnorm ab

  • Anzeichen/Symptome

Einschränkungen in den Bereichen:

  1. Kognition,
  2. Wahrnehmung,
  3. Informationsverarbeitung,
  4. Gedächtnis,
  5. Erkennen und Verstehen von Zusammenhängen,
  6. Denken,
  7. Rechnen,
  8. Schreiben,
  9. Lesen,
  10. Sprechen