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Digitalisierung

Wussten Sie schon, dass ab dem 01.01.2022 baurechtliche Anträge (Bauantrag, Bauantrag im vereinfachten Verfahren, Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung, Antrag auf Bauvorbescheid) digital eingereicht werden können?

Eine Unterschrift (handschriftlich oder eine qualifizierte Signatur durch den Entwurfsverfasser*in oder Bauherr*in) ist nicht erforderlich.

Für die digitale Einreichung stehen derzeit folgende Möglichkeiten offen:

  • Per E-Mail mit pdf-Anhängen an das jeweils örtliche Bauamt der Gemeinde/Stadt im Enzkreis*
  • Über Service BW (www.service-bw.de; Voraussetzung ist, dass die jeweilige Stadt/Gemeinde die entsprechende Antragsart über Service BW freigeschalten hat);     

*Dies gilt nicht für die Gemeinden Birkenfeld und Ötisheim sowie für die Städte Mühlacker und Neuenbürg, da diese jeweils eine eigene Baurechtsbehörde haben.

Vorgabe der Dateibezeichnungen von pdfs:

Außer Unterstrich („_“) und Minus („-“) sind kein Punkt und keine anderen Sonderzeichen (+ ( ) & % $ @ # * § <> ! ? „ , ; [ ] | ^ °) im Dateinamen erlaubt.

Die Bezeichnungen sind möglichst einfach und aussagekräftig vorzunehmen (keine Datumsangaben oder interne Vorgangsbezeichnungen).

Hierzu folgende Vorgaben und beispielhafte Benennungen:

  • Antragsformular
  • Baubeschreibung
  • Bauleitererklärung
  • Zeichnerischer Teil Lageplan
  • Schriftlicher Teil Lageplan
  • Abstandsflächenplan
  • Grundrisse
  • Grundriss Untergeschoss
  • Grundriss Erdgeschoss
  • Grundriss Obergeschoss
  • Grundriss Dachgeschoss
  • Ansichten
  • Ansichten Ost und West
  • Ansicht Nord
  • Grundrisse und Ansichten
  • Ansichten und Schnitt
  • Darstellung Entwässerung
  • Unterlagen Wärmepumpe
  • Zustimmungserklärung Nachbar
  • Betriebs- und Nutzungsbeschreibung
  • Straßenabwicklung
  • Standsicherheitsnachweis
  • Einmessbescheinigung Schnurgerüst
  • Wasserwirtschaftliches Gutachten HQ100
  • Haftungsverzichtskerlärung Forst
  • Abfallverwertungskonzept Abbruch
  • Eingrünungsplan