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Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung

Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung berät den Landkreis in allen Fragen der Politik für Menschen mit Behinderung und arbeitet eng mit der Verwaltung zusammen. Als Ombudsfrau ist sie auch Ansprechperson für Anliegen von Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Die Stelle der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung ist in §15 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) Baden-Württemberg gesetzlich verankert.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen können Sie gerne eine Sprechstunde vereinbaren.