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Inhalt

Freizeit / Erholung im Wald

Richtiges Verhalten im Wald

Feuer / Grillen / Rauchen

Vom 1. März bis zum 31. Oktober ist Rauchen im Wald verboten
Feuermachen ist nur in gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt. Löschen Sie das Feuer beim Verlassen der Feuerstelle.

Pflanzen

Geschützte Pflanzen generell nicht pflücken! Andere Pflanzen dürfen Sie in der Größe eines Handstraußes mit nach Hause nehmen.
Beeren und Pilze dürfen für den Eigenverzehr gesammelt werden.

Hunde

In den Wäldern Baden-Württembergs gibt es keinen generellen Leinenzwang, - vorausgesetzt Sie haben Ihren Hund sicher unter Kontrolle. Ist dies nicht der Fall, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Leinen Sie Ihren Hund auf jeden Fall an, wenn Sie ihn nicht sicher beherrschen, Wildtiere sehen oder Waldbesuchern begegnen.

Autos

Autos, Motorräder, Mofas und Pferdekutschen sind im Wald verboten! Parken Sie außerhalb des Waldes - aber nicht vor Schranken oder am Rand von Zufahrtswegen. Sie könnten den Weg für Holzlastzüge oder Rettungsfahrzeuge blockieren. Auf den Waldparkplätzen ist Ihr Fahrzeug am besten aufgehoben.

Fahrräder

Das wissen viele Fahrradfahrer und Mountainbiker nicht: Fahrradfahren im Wald ist nur auf Wegen gestattet, die breiter als 2 Meter sind. Insbesondere darf nicht auf schmalen Wanderpfaden gefahren werden, damit es nicht zu Unfällen kommt.

Reiten

Das Reiten im Wald ist nur auf geeigneten bzw. gekennzeichneten Straßen und Wegen erlaubt. Die Länder haben die Möglichkeit zu näheren Regelungen. Zwischen Bäumen, auf Steigen oder schmalen Fußwege ist das Reiten generell verboten. Ob eine bestimmte Art eines Weges geeignet ist, kann nicht pauschal entschieden werden. Allerdings sind mit Kies oder Schotter befestigte Waldweg in der Regel passend. Ein Erdweg in Mulden oder Senken kann hingegen so weich sein, dass er auch nach nur vereinzeltem Durchreiten für Fußgänger*innen unpassierbar würde. Entscheidend ist also auch, ob das Reiten einen Weg beschädigen oder verschlammen könnte. Abhängig ist dies u. a. von den Witterungsverhältnissen, der Geländeform und dem Untergrund.

Absperrungen

Absperrungen, die zur Durchführung von Holzfällarbeiten eingerichtet worden sind, dürfen niemals überschritten werden. Die Absperrungen sind zur eigenen Sicherheit der Waldbesucher zwingend einzuhalten. Jede Überschreitung kann lebensgefährlich werden und stellt einen Gesetzesverstoß dar, der von uns geahndet wird.

Müll

Im Wald zurückgelassener Müll führt dazu, dass Boden und Grundwasser verunreinigt werden. Zudem bedroht er Tiere, die sich an Glasscherben, Blechteilen und Kronkorken verletzen können. Plastikteile werden oft als Nahrung aufgenommen und führen dann zu schweren Gesundheitsstörungen. In Schnüren und Drähten können sich Wildtiere verfangen. Tiefe Einschnürungen führen zu einem langsamen und grausamen Tod. Lassen Sie also bitte nichts liegen.

Notfall

Für den Notfall gibt es forstliche Rettungspunkte, die mit Hilfe von Koordinatenangaben Treffpunkte beschreiben. So kann der Rettungsdienst schnell und zielsicher zur Unglücksstelle gelangen. Sowohl Schilder am Wegrand als auch die kostenlose Rettungs-App „Hilfe im Wald“ zeigen diese Punkte auf.

Organisierte Veranstaltungen anmelden!

Zur Erholung darf man den Wald grundsätzlich frei betreten. Dabei sind jedoch Rücksichtnahme und Achtsamkeit geboten. Der Wald und seine Bewirtschaftung dürfen nicht gestört werden. Gefährdung, Beschädigung oder Verunreinigung des Waldes sind verboten. Und selbstverständlich darf auch die Erholung anderer nicht beeinträchtigt werden.

Das Betreten des Waldes zu einem anderen als der Erholung dienenden Zweck ist nicht durch das freie Betretungsrecht abgedeckt. § 37 Abs. 2 LWaldG verwendet dafür den Begriff der „organisierten Veranstaltung“.

Organisierte Veranstaltungen müssen beim Forstamt angemeldet und genehmigt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Krankheiten, Überträger und Erreger

Afrikanischer Schweinepest

Sowohl Haus- als auch Wildschweine sind von der Afrikanische Schweinepest betroffen, die sich seit einigen Jahren in Europa ausbreitet. Für Menschen und Haustiere ist sie ungefährlich. Für Schweine endet sie jedoch meistens tödlich. Die Übertragung erfolgt über Sekrete von bereits infizierten Tieren oder indirekt, z. B. beim Fressen von Speiseabfällen oder durch kontaminierte Gegenstände, wie z. B. Jagdausrüstung, Maschinen oder Kleidung. Die Symptome sind sehr schwer, aber unspezifische Allgemeinsymptome. Zur Eindämmung der Seuche sollten aufgefundene Schweine nicht angefasst werden und Abfälle im Außenbereich immer verschlossen werden.

Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter. Die Brennhaare der Raupen sind für Mensch und Tier gefährlich und lösen allergische Reaktionen aus. 

Fuchsbandwurm

Die Larven des „Kleinen Fuchsbandwurms“ befallen Nagetiere als Zwischenwirt. Wenn sie von Füchsen, Hunden oder Katzen gefressen werden, überträgt sich die Krankheit auf den jeweiligen Endwirt. Kommen Menschen mit den infizierten Endwirten (z. B. mit dem Fell) oder mit kontaminierter Erde in Kontakt, können sie sich anstecken. Auch bei bodennahen Früchten und Beeren sollte man vorsichtig sein und sie vor Verzehr waschen sowie kochen. Bei der Krankheit (Echinokokkose) handelt sich um eine unbemerkte Infektion der Leber. Meist treten lediglich unspezifische Oberbauchbeschwerden auf. Bis die sich die ersten Symptome zeigen, kann es 10 bis 15 Jahre dauern.

Hantavirus

Hantaviren werden von Kleinnagern und -säugern, am häufigsten von der Rötelmaus, übertragen. Der Erreger befindet sich in Speichel, Urin und Kot, der selbst getrocknet und zu Staub zerfallen noch infektiös ist. Wenn Menschen ihn einatmen oder gebissen werden, können sie sich anstecken. Auch beim Arbeiten oder Spielen im Wald (v.a. in Buchenwäldern) mit befallener Erde kann das Virus über kleine Verletzungen der Haut in den Körper gelangen. Die Symptome sind grippeähnlich.

Tollwut

Das Tollwutvirus wird i.d.R. durch Bisse von Säugetieren übertragen und ist tödlich. Während früher Füchse die gefährlichsten Träger waren, sind es heute Hunde. Stellen Sie also Ihren Impfschutz und den Ihrer Haustiere sicher. Die Krankheit beginnt mit Auffälligkeiten um die Bisswunde herum und uncharakteristische Beschwerden, wie Kopfschmerzen und Appetitlosigkeit. Im Folgenden kann es zu Gemütsverstimmungen, Ängsten und Lähmung der Atemmuskulatur kommen.

Zecken

Zecken können Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), d. h. eine Hirnhautentzündung, und Borreliose, also unterschiedliche Infektionskrankheiten, auslösen. Die Milben gibt es vorwiegend in Wäldern mit Unterholz. Bleiben Sie daher auf den Wegen. Hilfreich sind außerdem hautbedeckende Kleidung, geschlossene Schuhe und Zeckenschutzmittel. Bei Hautrötungen und Zeckenstichen in Risikogebieten sollten Sie einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen.

Walderlebnis Enzkreis

Die App begleitet verschiedene Wald- und Lehrpfade im Enzkreis mit spannenden Spielen und interessanten Fakts.GPS-gesteuert führt die App von Station zu Station des jeweiligen Weges.

Als erstes haben wir den Walderlebnispfad nahe Neuhausen vorbereitet. Entdecke die Stationen:

- Laubbaumquiz

- Nadelbäume im Klimawandel

- Neue Baumarten gesucht

- Räuberpfad

- Wie schützen Wälder das Klima?

- Faktomat

Installieren auf Ihrem Smartphone 

  • Walderlebnis App iOS (iPhones/iPads)

  • Walderlebnis App (Android-Geräte)